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Veröffentlicht am: 04.01.2022
Corona: Zugang zur Verwaltung ab 5. Januar nur noch mit Terminvereinbarung und 3G-Regelung
Die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf ändert aufgrund der aktuellen Corona-Lage den Zutritt zum Rathaus in Heßdorf und zur Anlaufstelle in Großenseebach. Ab 5. Januar gelten 3G und Terminvereinbarung.
3G-Regel SymbolbildPixabay

Ab Mittwoch, 5. Januar 2022 können Besuche in der Verwaltung nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter 09135/73739-0 (Zentrale) oder per E-Mail an buergerservice@vg-hessdorf.de erfolgen.

Zutritt zu den Amtsräumen erhalten jedoch nur Besucher*innen, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regelung). Die VG selbst bietet keine Tests an und akzeptiert auch keine selbst durchgeführten Schnelltests. Nutzen Sie bitte beispielsweise das Angebot der kostenlose Bürgertests, die in den Apotheken im Gewerbepark Heßdorf, in Dechsendorf oder in Weisendorf durchgeführt werden. PCR-Tests sind 48 Stunden lang gültig; zertifizierte Antigentests 24 Stunden.

Der Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Test (3G-Regel) ist dem Mitarbeiter, der Sie zu Ihrem Termin einlässt, umgehend und unaufgefordert vorzuzeigen.

Selbstverständlich muss auch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Ausnahmen: Bei Kindern und Jugendlichen von sechs bis 15 Jahren ist auch eine medizinische Maske zulässig. Jüngere Kinder müssen keine Maske tragen. 

Die Verwaltung bittet um Verständnis für diese erneute Einschränkung des Bürgerservice. Leider ist sie durch die dynamische Entwicklung der Pandemie durch die Omikron-Variante wieder notwendig geworden.

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