lnfektionsschutzrechtliche Regelungen für Gemeinderats- und Ausschusssitzungen der Gemeinden Heßdorf und Großenseebach
Ab sofort gelten während der Coronavirus-Pandemie folgende Regeln für Gremiensitzungen

Nach den jeweils aktuell gültigen Vorgaben des Bayrischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration können Gemeinderatssitzungen stattfinden.
Für die Sitzungen gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit nach Art. 52 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung uneingeschränkt.
Hierzu gelten folgende infektionsrechtliche Regelungen:
- Zugelassen sind alle Personen nach den 3G-Plus-Regelungen (Geimpft, Genesen, Ungeimpfte durch Vorlage eines gültigen PCR-Testes)
- Es gilt Sitzplatzpflicht.
- Die Stühle sind im Abstand von 1,50 m in alle Richtungen zu stellen.
- Für Zuschauer gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske). Die Maske darf am Sitzplatz nicht abgenommen werden.
- Für Gemeinderatsmitglieder gilt ebenso Maskenpflicht (FFP2). Die Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz. Beim Sprechen darf sie abgenommen werden.
- Es ist mindestens eine Ordnungskraft eingesetzt, die bei Regelverstößen eingreift.
- Die Zuschauer sind mit Namen und Anschrift, sowie mit mindestens einer Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Telefonnummer) zu erfassen.
- Formulare dazu sind bei Eintritt ausgelegt und auszufüllen. Die Kontaktlisten werden 14 Tage aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.
- Desinfektionsmittel werden bei Eintritt bereitgestellt.
- Der Sitzungsort ist geordnet im notwendigen Abstand zu verlassen.
Wir weisen darauf hin, dass Personen mit Kontakt zu Covid-19-Personen sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und Erkältungssymptomen von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen werden.
| Großenseebach, 19.01.2022 | Heßdorf, 19.01.2022 | |
| Jürgen Jäkel | Horst Rehder | |
| Erster Bürgermeister | Erster Bürgermeister |
Beachten Sie bitte, dass die Überprüfung der Zugangsrichtlinien einige Zeit in Anspruch nimmt. Die Verwaltung bittet daher, mit entsprechend Vorlauf zu erscheinen (mind. 15 min vor Sitzungsbeginn), damit gewährleistet werden kann, dass Sie trotz der derzeit aufwändigen Einlasskontrolle auch zu Beginn der Sitzung bereits im Saal anwesend sein können. Bitte halten Sie Ihre Nachweise und einen Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation am Einlass bereit.
