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Veröffentlicht am: 09.02.2022
Verlängerung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 23. Februar mit kontrollierten Öffnungen
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022 mit kontrollierten Öffnungen in folgenden Punkten angepasst: Kapazitätserhöhungen bei Kultur, Sport, Messen und Seilbahnen / 3G bei körpernahen Dienstleistungen / Aufhebung der Sperrstunde in der Gastronomie / tägliche Testung bei Infektionsfall in der Kita
Übersicht zu den aktuellen Regelungen gemäß der 15. BayIfSMV, Stand: 9. Februar 2022Staatsregierung Bayern
Übersicht zu den aktuellen Regelungen gemäß der 15. BayIfSMV, Stand: 9. Februar 2022

In seiner Sitzung am 8. Februar hat das Bayerische Kabinett Beschlüsse zur Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffen.

1.) Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

  • Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen werden weiter vereinheitlicht. Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50%. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75%. Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2-Maskenpflicht.
  • Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird dementsprechend von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.
  • Für Seilbahnen besteht eine Kapazitätsgrenze von 75 %.
  • Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen (bisher 2G) sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben.
  • Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.

Der Bayerische Landtag wird gebeten, in seiner Sitzung vom 15. Februar für Bayern das weitere Bestehen einer epidemischen Lage und in der Folge die weitere Anwendbarkeit der in § 28a IfSG dafür vorgesehenen Befugnisse festzustellen.

 

2.) Kabinett beschließt die Fortführung der Impfzentren bis Ende 2022 / Planungssicherheit für Betreiber auf kommunaler Ebene / Kapazitäten werden angepasst

Bayern wird die staatlichen Impfzentren mindestens bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Das hat der Ministerrat am Dienstag in München beschlossen. Die Verlängerung der Finanzierung der Impfzentren garantiert eine bedarfsgerechte Fortführung des Impfbetriebs auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen und schafft Planungssicherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene. Schwerpunkte der Bayerischen Impfstrategie bleiben dabei die mobilen Impf-Teams sowie niedrigschwellige Impfangebote.

Die Staatsregierung bereitet sich damit frühzeitig unter anderem auf Impfungen mit weiteren Impfstoffen (z. B. Varianten-angepasste Impfstoffe, Impfstoffe für unter 5-Jährige) sowie auf die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vor. Um diese zentralen Herausforderungen der kommenden Monate zu bewältigen, ist das ergänzende staatliche Impfangebot auch nach dem 30. April 2022 unverändert erforderlich.

Der Ministerrat beschloss zudem die Anpassung der Kapazitäten der Impfzentren: Die Impfzentren sollen künftig in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Landkreistag durchschnittlich Grundkapazitäten von rund 2.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner sowie Maximalkapazitäten von rund 3.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner vorhalten. Im reduzierten Betrieb bei geringer Impfnachfrage können abweichend von der Grundkapazität rund 1.500 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner angeboten werden, bei hoher Impfnachfrage sollen im Einzelfall die Maximalkapazitäten auch überschritten werden können. Grundsätzlich gilt, dass stets gewährleistet sein muss, dass die Kapazitäten kurzfristig auf die vorzuhaltende durchschnittliche 

Grundkapazität sowie auf die Maximalkapazitäten erhöht werden können.

Die Versorgung der Impfzentren mit Impfstoff erfolgt weiterhin über die Regelversorgung (pharmazeutischer Großhandel, Apotheken).

Bayern hält zudem an der bewährten Software BayIMCO zur Steuerung der Impftermine fest. Diese wird auch künftig an die aktuellen Entwicklungen und sich ändernde Gegebenheiten und Vorgaben angepasst.

Quelle: Pressemitteilung der Bayerische Staatsregierung

Weitere Infos unter www.coronavirus.bayern.de

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