Verkehrszeichen-Änderung in Heßdorf
Stoppschild statt Vorfahrt beachten
VG Heßdorf/BrehmeHaben Sie es bereits bemerkt?
Von Großenseebach kommend steht auf der Staatsstraße 2259 an der Kreuzung nach Heßdorf oder Hannberg (Staatsstraße 2240) nun Stopp-Schilder! Dieses Verkehrszeichen (offiziell VZ 206 "Halt. Vorfahrt gewähren.") ersetzt das bisherige VZ 205 ("Vorfahrt gewähren") und wurde von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes angeordnet.
Das heißt, dass Fahrzeugführer, die aus Richtung Großenseebach kommen und entweder nach links in Richtung Hannberg oder nach rechts in Richtung Heßdorf abbiegen möchten, ab sofort an der Kreuzung nicht nur Vorfahrt gewähren, sondern zwingend auch anhalten müssen, bevor in den Kreuzungsbereich eingefahren werden kann.
Wird ein Stoppschild überfahren, kann ein Bußgeld von mindestens 10 Euro die Folge sein. Das Missachten eines Stoppschildes kann bei einer Gefährdung oder gar einem Unfall auch Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bedeuten.
Bitte beachten Sie die Neuerung, die die Verkehrssicherheit an dieser Stelle weiter verbessern soll und seien Sie besonders aufmerksam in diesem Bereich!
