Mit der Ausgabe November vollziehen wir einen Anbieterwechsel beim Mitteilungsblatt. Dabei ändert sich auch das Procedere der Abgabe von Beiträgen von Vereinen.
Das Bundesfinanzministerium hat heute bekannt gegeben, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert wird.