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Veröffentlicht am: 14.10.2022
Die Verwaltung informiert
Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert
Grundsteuerreform - Thumbnail

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat heute per Twitter bekannt gegeben, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert wird. Ursprünglich hätten Bürger die Erklärung bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben müssen.

Es gibt drei Möglichkeiten, die Erklärung abzugeben:

  • elektronisch per Elster
  • elektronische Formulare, die am PC ausgefüllt werden oder
  • Papierformulare, die handschriftlich ausgefüllt werden.

Bürger, deren Grundstücke für die Erklärung in unserem Verwaltungsgebiet (Gemeinde Heßdorf, Gemeinde Großenseebach) liegen, erhalten die notwendigen Formulare zur Grundsteuererklärung in der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf entweder im Rathaus Heßdorf oder in der Außenstelle Großenseebach.

Beachten Sie bitte, dass unsere Mitarbeiter keine weiteren Auskünfte zur Grundsteuer geben können bzw. dürfen. Wir stellen bei Bedarf lediglich die Formulare vor Ort in der Verwaltung zur Abholung zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zur Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte an das Bayerische Landesamt für Steuern, das auch eine Webseite zur Grundsteuer(erklärung) eingerichtet hat.

Außerdem wurde eine Checkliste für die Erklärung erstellt, die Sie auch bei uns herunterladen können.

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