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Veröffentlicht am: 01.02.2023
Die Verwaltung informiert
Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung erneut verlängert
Grundsteuerreform - Thumbnail

Das bayerische Kabinett hat sich darauf verständigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern noch einmal zu verlängern. Neues Datum für die späteste Abgabe bei den bayerischen Finanzämtern ist nun der 30. April 2023.

Ursprünglich hätten Bürger die Erklärung bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben müssen, dann wurde die Frist im Oktober 2022 bundesweit noch einmal bis Ende Januar 2023 verlängert. Bis zur ursprünglichen Frist waren in Bayern 4,3 Millionen Erklärungen eingegangen, etwa 70% der abzugebenden Erklärungen. 

Es gibt drei Möglichkeiten, die Grundsteuer-Erklärung abzugeben:

  • elektronisch per Elster (www.elster.de)
  • elektronische Formulare (graue PDF-Formulare), die am PC ausgefüllt und dann übermittelt werden oder
  • Papierformulare (grün), die handschriftlich ausgefüllt werden können, wenn keine elektronische Übermittlung möglich ist.

Bürger, deren Grundstücke für die Erklärung in unserem Verwaltungsgebiet (Gemeinde Heßdorf, Gemeinde Großenseebach) liegen, erhalten die notwendigen Formulare zur Grundsteuererklärung in der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf entweder im Rathaus Heßdorf oder in der Außenstelle Großenseebach.

Beachten Sie bitte, dass unsere Mitarbeiter keine weiteren Auskünfte zur Grundsteuer geben können bzw. dürfen. Wir stellen bei Bedarf lediglich die Formulare vor Ort in der Verwaltung zur Abholung zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zur Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte an das Bayerische Landesamt für Steuern, das auch eine Webseite zur Grundsteuer(erklärung) eingerichtet hat.

Außerdem wurde eine Checkliste für die Erklärung erstellt, die Sie auch bei uns herunterladen können.

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