Bald keine GEMA-Gebühren mehr bei Musikveranstaltungen von Vereinen
Freistaat Bayern übernimmt die Gebühren über Pauschalvertrag - unter bestimmten Voraussetzungen
Screenshot: VG HeßdorfGerade gemeinnützige Vereine wurden durch die GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit musikalischer Begleitung oder auch reinen Tanzveranstaltungen oft stark belastet. Nicht nur finanziell, sondern auch, was den Aufwand der Meldung und Abrechnung angeht. Damit ist nun bald Schluss - zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Ab dem 1. April übernimmt der Freistaat Bayern die GEMA-Gebühren für solche Veranstaltungen mittels eines Pauschalvertrages. Das erklärte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann gestern in München und auch auf Twitter.
Das Bayerische Kabinett hat am Dienstag, 14. Februar 2023 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Nach diesem müssen ehrenamtliche geführte Organisationen wie etwa Vereine bei Musikveranstaltungen, die sie selbst ausrichten, in Bayern ab dem 1. April 2023 keine GEMA-Gebühren mehr zahlen. Das gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass Besucher der Veranstaltung kein Eintrittsgeld zahlen müssen, es sich also um nicht-kommerzielle Events handelt.
Pixabay/RegioTVDie Gebühren für die Rechteverwertungs-Gesellschaft der Musiker werden ab diesem Zeitpunkt über einen geschlossenen Pauschalvertrag der GEMA mit dem Freistaat abgegolten. Die Staatskanzlei rechnet eigenen Aussagen zufolge für 2023 mit 1,4 Millionen Euro Ausgaben für das Land und in den Folgejahren mit jeweils 1,5 Millionen Euro Kosten für die Übernahme der GEMA-Kosten durch diesen Vertrag.
Allein in diesem Jahr sollen von der Erleichterung bereits mehr als 45.000 Musikveranstaltungen von ehrenamtlichen Vereinen im Freistaat profitieren.
