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Veröffentlicht am: 13.02.2023
Pflichtumtausch der Papierführerscheine
Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis spätestens 19.01.2024 in Kartenführerschein tauschen
EU-Führerschein MusterBundesdruckerei
Muster des EU-Führerscheins im Scheckkartenformat. Alte Dokumente in Papierform müssen nach und nach umgetauscht werden.

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Weil das so viele Führerscheine betrifft, findet der Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033 statt. Die Umtauschfrist für Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953-1964 ist bereits abgelaufen. Betroffene, die die Umtauschfrist versäumt haben, riskieren ein Verwarngeld und werden nochmals aufgerufen, umgehend einen Antrag auf Umtausch zu stellen.

Aktuell müssen die Geburtsjahrgänge 1965-1970, die einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, den Führerschein tauschen. Hier läuft die Umtauschfrist noch bis 19.01.2024. Die Führerscheinstelle des Landkreises ruft alle Betroffenen auf, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Das Formular dafür gibt es in den Rathäusern der Gemeinden. Im Rathaus Heßdorf steht ein entsprechend beschrifteter Karton mit vorbereiteten Anträgen zum Mitnehmen im Eingangsbereich. Zudem ist der Antrag in Papierform beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt erhältlich sowie auch digital auf der Homepage des Landratsamtes.

Antragstellung
Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, ein.

Unser Service für Bürger aus Heßdorf und Großenseebach:
Sie können den ausgefüllten Antrag auch in den Rathäusern der Gemeinden Heßdorf und Großenseebach wieder abgeben; wir leiten ihn dann mittels Hauspost an das Landratsamt weiter.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag (vorab) online über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu übermitteln. Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 Euro an – hierüber ergeht nach Antragstellung eine Kostenrechnung und sobald der neue Führerschein vorliegt, eine Abholbenachrichtigung per Post. Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall 4 bis 6 Wochen.

Weitere Informationen...

... insbesondere zu den Umtauschfristen der übrigen Geburtsjahrgänge bzw. unbefristeten EU-Kartenführerscheine, erhalten Sie unter www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein

Ein Info-Flyer liegt in den Rathäusern und im Landratsamt in Erlangen und Höchstadt aus. Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19.01.2024 betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.

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