Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 20.02.2023
Sicherheit geht vor!
Bitte Auffahrkeile/Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum entfernen!
Private Auffahrrampe im öffentlichen Verkehrsraum

In unseren Gemeinden gibt es Grundstücksbesitzer, die Auffahrkeile und sog. Bodenrampen in den Entwässerungsrinnen im öffentlichen Verkehrsraum einsetzen, um von dort mit Fahrzeugen bequem(er) auf ihre Grundstücke zu gelangen. Meist werden diese Gegenstände genutzt, um die Felgen der Räder zu schonen. Allerdings ist die Nutzung dieser Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen/Gehwege der Gemeinde, des Kreises etc.) aus mehreren Gründen nicht zulässig:

Zum einen wird der Wasser(ab)fluss gehemmt oder gar verhindert, was gerade bei starken Regenfällen zu Aquaplaning oder gar zu Überflutungen des öffentlichen Verkehrsraums und der anliegenden Grundstücke führen kann. Zum anderen behindern diese Keile nicht nur Winterdienst und Straßenreinigung, sondern gefährden auch Verkehrsteilnehmer. Die Rampen können durch Erschütterungen durch vorbeifahrende Fahrzeuge verschoben werden und somit ernsthafte Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Radfahrer - gerade auch Kinder - könnten durch Kontakt damit stürzen oder die Keile von schwereren Fahrzeugen sogar im Verkehrsraum herumgeschleudert werden und andere Verkehrsteilnehmer verletzen oder gar schwere Verkehrsunfälle verursachen.

Das Verbot, Gegenstände auf die Straße zu bringen oder dort liegen zu lassen, ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im §32 geregelt. Und weiter: “… wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen.

Die Verwaltung ruft daher eindringlich dazu auf, dass alle Auffahrkeile/Bordsteinrampen in unseren Gemeinden im Sinne von Ordnung und Sicherheit umgehend aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden.

 

Gehwegabsenkung - So geht es richtig
Verkehrszeichen Achtung

Wichtig: Es ist ebenfalls nicht erlaubt, statt der Auffahrrampen alternativ einfach selbst Hand an die Bordsteinkanten zu legen - etwa mit Hammer & Meißel oder einem Winkelschleifer!

Falls BürgerInnen im Bereich ihrer Einfahrten mit der derzeitigen Bordsteinsituation nicht zufrieden ist, können sie sich an das Technische Bauamt wenden und einen Ortstermin vereinbaren. Soweit technisch machbar, wird dann ein entsprechender Antrag auf Gehwegabsenkung des Bürgers dann auch genehmigt. Der entsprechende Umbau im Gehwegbereich wird dann von der Vertragsfirma der Gemeinde ausgeführt, sobald ein Kostenübernahmevertrag zwischen der Gemeinde und dem Bürger als Auftraggeber abgeschlossen wurde.

Ebenfalls interessant
  • 26.10.2025

Neue gesetzliche Vorgaben im Zahlungsverkehr - Prüfung IBAN & Empfänger

Seit Oktober wird im Zahlungsverkehr überprüft, ob angegebene IBAN und Name des Empfängers zusammenpassen. Bitte beachten Sie das bei Zahlungen an die Verwaltung!

  • 22.10.2025

Redaktionsschluss für Mitteilungsblatt November 2025 ist der 29. Oktober

Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes steht kurz bevor. Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge rechtzeitig im System einzupflegen.

  • 20.10.2025

Beratungsangebote für pflegende Angehörige und für Menschen mit Demenz

Der AWO-Kreisverband bietet in Herzogenaurach und Adelsdorf sowie telefonisch kostenlose Beratungen für pflegende Angehörige von Patienten mit Demenz an.

  • 15.10.2025

Das Rathaus Heßdorf ist am 22.10.2025 geschlossen

Am 22. Oktober 2025 ist das Rathaus Heßdorf wegen des Besuchs der Mitarbeitenden auf der Fachmesse KOMMUNALE geschlossen.

  • 12.10.2025

Wildbretwochen 2025 im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Vom 19.10. bis 23.11.25 sind wieder Wildbretwochen im Landkreis, an denen zahlreiche Gaststätten teilnehmen. Auch Restaurants aus Heßdorf und Großenseebach sind dabei.

  • 10.10.2025

[Update 10.10.25: Verlängerung der Gerüstarbeiten Schulstr. 6a, Großenseeba...

[Update 10.10.25:Verlängerung der Gerüstarbeiten an der Schulstr. 6a] Ab 20.05.25 werden mehrere Baustellen in der Schulstraße Großenseebach zu halbseitigen Sperrungen und Einschränkungen für Fußgänger in der Schulstraße führen. Betroffen ist das Gebiet um die ehemaligen Zahnarztpraxis. Wir bitten um besondere Vorsicht!

Ältere Artikel finden Sie in unserem