Corona-Verordnungen in Bayern aufgehoben
Ab 1. März in Bayern keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger mehr

Ab Mittwoch, 1. März, gibt es in Bayern keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Corona-Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mehr. Auf die Regeln kann nun verzichtet werden – dank einer hohen Immunität in der Bevölkerung, wirksamer antiviraler Medikamente und Impfungen, die vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion schützen.
Die Bundesregierung setzt die vom Bund bislang angeordneten Testnachweiserfordernisse zum 1. März vorzeitig aus. In der Folge kann auch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt nur noch landesrechtliche Ausnahmen von den bundesrechtlichen Testnachweiserfordernissen enthalten hatte, zum 1. März aufgehoben werden.
Die letzten bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht etwa für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jedoch erst mit Ablauf des 7. April 2023 aufgehoben. Krankenhäuser und Pflege-Einrichtungen können darüber hinaus weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
