Energie-Härtefallhilfen für erhöhte Preise
Antragstellung bei z. B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas ist ab 15. Mai 2023 möglich
Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.
Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger soll in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) erfolgen.
Alle Informationen zur Höhe der Hilfen und wer sie beantragen kann, gibt es online unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise. Dort finden Sie ab 15. Mai 2023 auch den Link zum Online-Antrag. Zudem sind dort auch Kontaktdaten sowie ein Härtefallhilfe-Rechner zu finden. Bei Fragen steht eine Hotline (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr; außer an gesetzlichen Feiertagen) unter 089 59976061122 und de-haertefallhilfe@kpmg-law.com zur Verfügung.
Hinweis: Bei den Gemeinden und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt werden keine Härtefall-Anträge angenommen und auch nicht bearbeitet. Daher bitten die Ämter um Verständnis, dass hierzu in den Rathäusern der Gemeinden oder beim Landratsamt auch keine Auskünfte möglich sind.

