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Veröffentlicht am: 15.08.2023
„Mariä Himmelfahrt“ am heutigen Dienstag
Feiertag in 1.704 von insgesamt 2.056 bayerischen Gemeinden
Bayerische Gemeinden, in denen "Mariä Himmelfahrt" 2023 ein Feiertag istBayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2023
Bayerische Gemeinden, in denen "Mariä Himmelfahrt" 2023 ein Feiertag ist

In Deutschland ist „Mariä Himmelfahrt“, das heuer auf einen Dienstag fällt, nur im Saarland und in vielen Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist das Fest in Bayern in 1.704 von insgesamt 2.056 Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Kommunen der 15. August ein Feiertag ist, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag.

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August – „Mariä Himmelfahrt“ – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz hatten. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest.

Die Festlegung, in welchen Gemeinden Bayerns „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, beruht aktuell auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik ist das Fest „Mariä Himmelfahrt“ in 1.704 von insgesamt 2.056 Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. In Oberbayern und Niederbayern ist der 15. August 2023 überall Feiertag, da dort in allen Gemeinden zum Stichtag des Zensus 2011 die Zahl der Katholiken überwog.

Auch in der Oberpfalz (96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) ist der 15. August für die meisten Bürgerinnen und Bürger frei. In den meisten Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken bzw. Mittelfranken ist „Mariä Himmelfahrt“ hingegen kein Feiertag. Dort sind nur 46,3 Prozent bzw. 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch.

Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, wird in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen gearbeitet bzw. sind die Geschäfte geöffnet.

Eine Übersicht und Datenbankabfrage, in welchen bayerischen Kommunen das Fest „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, ist online im digitalen Informationsangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik zu finden:

www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt

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