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Veröffentlicht am: 25.08.2023
Wichtige Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023
Wahlbenachrichtungsbriefe, Briefwahl, Veröffentlichungen
Briefwahlumschlag in den Briefkasten stecken

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden von der Post bis spätestens 17.09.2023 an alle Stimmberechtigten in den Gemeinden zugestellt.

Sollten Sie bis Sonntag, den 17.09.2023 noch keine solche Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben allerdings, stimmberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhaltes umgehend mit uns in Verbindung. Entweder unter Tel.: 09135 – 737390 oder gerne auch per Mail an wahlen@vg-hessdorf.de.

Briefwahl kann ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aus und werfen diesen in den Briefkasten der VG Heßdorf, bzw. in den Briefkasten am Rathaus Großenseebach. Alternativ können Sie Briefwahl über unser Bürger-Serviceportal auf www.vg-hessdorf.de/bsp beantragen. Dieser Onlinedienst ist vom 10.09. bis 04.10.2023 freigeschaltet. Nach Bearbeitung werden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen postalisch zugesandt.

Hinweis:

Sämtliche offiziellen Wahlbekanntmachungen werden sowohl in den Aushangkästen (auch in den Ortsteilen) als auch auf unserer Homepage unter www.vg-hessdorf.de/wahlen veröffentlicht. Hier erfahren Sie mehr zu den endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschlägen und auch zum Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.

Mehr zur Wahl gibt es unter anderem auch auf der "Wahlen"-Seite des Bayerischen Innenministeriums unter beim Bayerischen Landtag (Landtagswahl Bayern 2023).

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