Der Kinderreisepass läuft aus
Ab 2024 können keine Kinderreisepässe mehr neu beantragt oder verlängert werden
BMI - Bundesministerium des InnerenAb dem 1. Januar 2024 können Sie keine Kinderreisepässe mehr neu beantragen oder verlängern. Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023). Darin wurde festgelegt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Es können für Kinder nur noch reguläre Reisepässe beantragt werden. Diese sind - bei Personen mit einem Alter von unter 24 Jahren - dann sechs Jahre gültig.
Wichtig: Die Kinderreisepässe haben wir bisher im Amt selbst ausgestellt; sie konnten nach der Beantragung bei uns auch gleich mitgenommen werden. Da Sie nun für Kinder ebenfalls einen "normalen" Reisepass benötigen und diese über die Bundesdruckerei ausgestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen ab der Beantragung bei uns zu rechnen. Bitte beziehen Sie das in Ihre Urlaubsplanung mit ein. Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente - und die Ihrer Kinder - und beantragen Sie neue Dokumente rechtzeitig bei uns im Bürgerbüro.
Kosten Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre):
Reisepass: 37,50 EUR
Personalausweise: 22,80 EUR
Weitere Informationen zum Antragsprocedere, Kosten etc. aller Ausweispapiere finden Sie unter www.vg-hessdorf.de/ausweis.
Wichtig: Die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleibt unberührt. Allerdings ist ab 01.01.24 keine Verlängerung der Gültigkeit von Kinderreisepässen mehr möglich!
Im Umkehrschluss bedeutet dass, dass Sie einen bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Jahresende auch (vorfristig) bei uns noch einmal verlängern lassen können (insofern noch Seiten dafür darin frei sind).
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gern an unsere Kolleginnen im Einwohnermelde- und Passamt des Bürgerbüros.
