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Veröffentlicht am: 14.11.2023
Lagerung von Baumaterial auf öffentlichem Verkehrsgrund
in Großenseebach, Lindenweg 1
Bauarbeiten/Sperrung in der Gemeinde Großenseebach - Thumbnail

Die Gemeinde Großenseebach erlässt gemäß § 46, Abs. 1. Nr. 8 StVO als Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum

befristeten Lagern von Baumaterial auf öffentlichem Verkehrsgrund

in Großenseebach, Lindenweg 1
vom 20.11. bis 15.12.2023

Bitte beachten Sie die entsprechenden Halteverbote in diesem Bereich.

Wir danken den betroffenen Verkehrsteilnehmern und Fußgängern für ihr Verständnis und bitten um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Baustelle.

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