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Veröffentlicht am: 23.07.2024
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Landkreis sucht ehrenamtliche Verwaltungsrichter für nächste Amtsperiode 
Rechtsprechung Gericht Richter Schöffe Hammer - Symbolbild

Für die Wahlperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 sucht das Verwaltungsgericht Ansbach wieder ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt darf neben allen Landkreisen und kreisfreien Städten im Gerichtsbezirk hierzu 24 geeignete Personen vorschlagen. Die Entscheidung darüber trifft der Kreistag.

Das verantwortungsvolle Amt verlangt keine juristischen Fachkenntnisse, jedoch Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Im Jahr werden die einzelnen ehrenamtlichen Verwaltungsrichter an höchstens 12 Sitzungstagen benötigt. Aufgrund mehrstündiger Sitzungen ist hier auch körperliche Eignung erforderlich. 

Landkreisbürgerinnen und –bürger können sich noch bis Freitag, 13. September 2024, bei der Kreisverwaltung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1 mittels Formular auf die Vorschlagsliste setzen lassen. Interessierte sollen am ersten April 2025 mindestens 25 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Weitere Informationen und das Formular gibt es  auf der Homepage des Landkreises im entsprechenden Artikel.

Schon gewusst?

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen eine wichtige Mittlerrolle zwischen Staat und Gesellschaft bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung mit und sind somit gleichberechtigt gegenüber Berufsrichterinnen und -richtern.

Weitere Informationen unter www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/ehrenamtl_richter

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