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Veröffentlicht am: 07.08.2024
Wartungsklappen der Straßenlaternen müssen zugänglich sein
Bei Privatgrund sind die Eigentümer in der Pflicht zum Freischneiden
Wartungsklappe einer Straßenlaterne
Die Wartungsklappen von Straßenlaternen müssen stets zugänglich sein, damit der Netzbetreiber notwendige Arbeiten umgehend ausführen kann.

Aus gegebenem Anlass weist die Verwaltung darauf hin, dass die Wartungsklappen der Straßenlaternen immer zugänglich sein müssen, damit der Netzbetreiber - i. d. R. BAYERNWERK - jederzeit die notwendigen Arbeiten wie etwa Reparaturen oder Wartungen an der Straßenbeleuchtung durchführen kann.

Sollte eine Straßenlaterne auf privatem Grund stehen, so ist dessen Eigentümer verpflichtet, diesen Zugang jederzeit zugänglich zu halten – zum Beispiel durch Freischneiden von Buschwerk, Hecke etc.

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