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Veröffentlicht am: 30.10.2024
Der Herbst ist da - und mit ihm viel Laub
Erinnerung: Die Straßenreinigungspflicht gilt auch für Herbstlaub
Gehweg mit HerbstlaubMarc Brehme Photography
Laub auf dem Gehweg kann bei kühlerem und feuchten Wetter zur Gefahr werden. Daher muss auch Laub im öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden, um Unfallgefahren zu verringern. Das ist in den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden geregelt.

Der Herbst ist da und mit ihm fallen derzeit viele, viele Blätter von den Bäumen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass es aufgrund der Straßenreinigungsverordnungen unserer Gemeinden auch Pflicht ist, die Gehwege vor Ihren Grundstücken von Laub zu befreien, insofern dieses als verkehrsgefährdend einzustufen ist.

Gerade feuchtes oder vereistes Laub kann rutschig sein und stellt insofern ebenso ein Risiko für Unfälle dar - ebenso wie wie Glätte durch Schnee und Eis. Die entsprechenden Verordnungen unserer Gemeinden enthalten dazu entsprechende Passagen.

Auszug aus den Straßenreinigungsverordnungen unserer Gemeinden:

§ 5
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen (§ 6) zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) insbesondere

a) wöchentlich einmal am Wochenende zu kehren und Kehricht,

Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen; Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall – soweit durch das Laub die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist – ebenfalls durchzuführen.

Wussten Sie eigentlich...?

Die Reinigungspflicht ist in Heßdorf und in Großenseebach je nach Straßen unterschiedlich geregelt und kann im Straßenverzeichnis, das der Verordnung als Anlage beiliegt, nachgelesen werden. Auch die Reinigungsflächen sind in der Verordnung genau definiert.

Die Straßenreinigungsverordnungen für Heßdorf und Großenseebach finden Sie - ebenso wie alle Satzungen des Ortsrechts - auf der VG-Homepage unter www.vg-hessdorf.de/satzungen

Übrigens: Laub, das keine Fremdstoffe enthält, kann über die Biotonne entsorgt werden.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Gehwege stets sauber und sicher bleiben. Durch Ihre Mithilfe tragen Sie dazu bei, Gefahren zu vermeiden und die Sicherheit aller Fußgänger, aber auch Rollstuhlfahrer, Rollatoren-Nutzer oder auch radfahrenden Kinder zu gewährleisten, die ja teilweise auch die Gehwege nutzen dürfen. Und gerade morgens auf dem Weg zur Schule oder Kita, wenn das Laub ggf. feucht ist, kann es insbesondere für unsere Kinder eine Gefährdung darstellen.

Helfen auch Sie mit die Verkehrswege auch für Fußgänger und unserer jüngsten Radfahrer sicherer zu machen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung! Damit wir alle den goldenen Herbst unfallfrei genießen können.

Ihre Verwaltungsgemeinschaft

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