Pflichtumtausch der Führerscheine
Geburtsjahrgänge 1971 oder später müssen bis spätestens 19.01.2025 in Kartenführerschein tauschen
BundesdruckereiAlle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Weil das so viele Führerscheine betrifft, findet der Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033 statt.
Die Umtauschfristen für Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 - 1970 sind bereits abgelaufen. Betroffene, die die Umtauschfrist versäumt haben, riskieren ein Verwarngeld und werden nochmals aufgerufen, umgehend einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Aktuell müssen die Geburtsjahrgänge 1971 und später, die einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, den Führerschein tauschen. Hier läuft die Umtauschfrist noch bis 19. Januar 2025. Die Führerscheinstelle des Landkreises ruft alle Betroffenen auf, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Das Formular dafür gibt es in den Rathäusern und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie auch digital auf der Homepage des Landratsamtes.
Antragstellung
Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, ein.
Unser Service für Bürger aus Heßdorf und Großenseebach:
Sie können den ausgefüllten Antrag auch in den Rathäusern der Gemeinden Heßdorf und Großenseebach wieder abgeben; wir leiten ihn dann mittels Hauspost an das Landratsamt weiter.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag (vorab) online über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu übermitteln. Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 Euro an – hierüber ergeht nach Antragstellung eine Kostenrechnung und sobald der neue Führerschein vorliegt, eine Abholbenachrichtigung per Post. Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall 4 bis 6 Wochen.
... insbesondere zu den Umtauschfristen der übrigen Geburtsjahrgänge bzw. unbefristeten EU-Kartenführerscheine, erhalten Sie unter www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein
Ein Info-Flyer liegt in den Rathäusern und im Landratsamt in Erlangen und Höchstadt aus. Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19.01.2025 betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.
