Information der Kasse zur Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025

Zum Anfang des Jahres 2025 erhalten alle Eigentümer von Grundbesitz einen neuen Grundsteuerbescheid aufgrund des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) welches am 26. November 2019 erlassen wurde.
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde prüfen Sie bitte vorab, ob der Messbetrag des Grundsteuerbescheids der Gemeinde mit dem Messbetrag des Grundsteuermessbescheids vom Finanzamt übereinstimmt. Ist dies der Fall, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter des Finanzamtes. Dieser kann Ihnen weiterhelfen.
Auskünfte zur Berechnung der neuen Grundsteuer kann Ihnen ausschließlich Ihr zuständiges Finanzamt beantworten.
Bei einem Eigentumswechsel im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 besteht die Möglichkeit, dass die Zurechnungsfortschreibung noch nicht vom Finanzamt durchgeführt wurde und noch ein Grundsteuerbescheid an den Alt-Eigentümer ergeht. Dies wird schnellstmöglich vom Finanzamt korrigiert, sodass dann ein neuer Grundsteuerbescheid der Gemeinde an Alt- und Neueigentümer ergeht.
Die aktuellen Hebesätze unserer Gemeinden finden Sie unter www.vg-hessdorf.de/steuern.
Die zugehörigen Satzungen wie etwa die Hebesatz-Satzung, Hundesteuer-Satzung usw. können unter www.vg-hessdorf.de/satzungen als PDF abgerufen werden.
