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Veröffentlicht am: 20.01.2025
Bundestagswahl 2025
Wahlberechtigte und ihre Möglichkeiten der Stimmabgabe
Bundestagswahl

Alle Wahlberechtigten, die die Gemeinden bis zum 12. Januar 2025 in die Wählerverzeichnisse aufgenommen haben, erhalten nun (spätestens) bis zum 2. Februar die amtliche Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2025. Für die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach werden diese direkt von unserem Service-Dienstleister AKDB postalisch an die Wahlberechtigten verschickt. Wahlberechtigt sind Deutsche, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden werden. (Wegen des automatisierten Versandes kann es vorkommen, dass nicht alle Angehörigen eines Haushaltes die Briefe am gleichen Tag zugestellt bekommen.) 

Welche Informationen enthält die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zum Wahlamt der Gemeinde und zum Wahllokal bzw. Abstimmungsraum (einschließlich Angaben zur Barrierefreiheit). Zudem wird erläutert, wie ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden kann. Falls Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar 2025 nicht erhalten haben, sollten sie sich unverzüglich mit unserem Wahlamt in Verbindung setzen.

Drei Möglichkeiten der Stimmabgabe

Es gibt drei Möglichkeiten der Stimmabgabe: der klassische Gang zur Urne am Wahltag, die Briefwahl oder die Briefwahl an Ort und Stelle.

Wer im Wahllokal wählen will, sollte die Wahlbenachrichtigung und den Ausweis mitnehmen. Die Abstimmung ist am 23. Februar 2025 von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet. Das ist der klassische und einfachste Weg.

Bei der Briefwahl ist zunächst ein Antrag für einen Wahlschein nötig. Das Formular findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann auch online (über das Bürgerserviceportal der VG Heßdorf), per E-Mail oder mündlich bei der Gemeinde gestellt werden. Auch das steht in der Wahlbenachrichtigung. „Wenn die Wahlberechtigten sich die Unterlagen zusenden lassen, können sie etwa ab 10. Februar mit dem Erhalt der Wahlbriefunterlagen rechnen.“ teilt der Landeswahlleiter Dr. Gößl weiter mit.

Damit die Stimmen berücksichtigt werden, muss der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen. Die Wähler sind selbst dafür verantwortlich, ihren Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt ihrer Unterlagen zurücksenden oder – wenn es knapp wird - bei der Gemeinde direkt einzuwerfen.

Eine besondere Form der Briefwahl stellt die „Briefwahl an Ort und Stelle“ dar. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde abholen, können die Briefwahl dort – an Ort und Stelle – vornehmen. Die verschlossenen Wahlbriefe werden anschließend von der Gemeinde bis zur Auszählung am Wahlsonntag sicher verwahrt.

Wichtig ist, dass jeder Wahlberechtigte nur einmal und nur persönlich wählen kann; eine Vertretung ist nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur für Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind. Sie können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die selbst getroffene und geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person darf aber keinesfalls verändert werden.

 

Was müssen Deutsche im Ausland beachten?

Damit Deutsche im Ausland, die nicht in Bayern gemeldet sind, an der Wahl teilnehmen können, müssen sie zunächst einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde, d. h. ihrer letzten Heimatgemeinde, stellen. Das ist noch bis zum 2. Februar 2025 möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden dann an die gewünschte Adresse im Ausland, falls erforderlich auch per Luftpost, geschickt. Auch hier müssen die Wahlbriefe am Wahltag, spätestens bis 18 Uhr, bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen, dass sie mit allen anderen Stimmen gezählt werden können. Die Auslandsvertretungen halten Informationen für Auslandsdeutsche zur Beteiligung an der Wahl bereit und bieten vor allem in außereuropäischen Ländern vielfach die Nutzung des amtlichen Kurierweges für den Versand der Briefwahlunterlagen und für die Rücksendung der Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland an.

Für Deutsche, die in Bayern gemeldet sind und sich vorübergehend im Ausland aufhalten, wie bei z. B. bei Urlaubsreisen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Briefwahl innerhalb Deutschlands. Sie müssen einen Wahlschein beantragen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dem Thema veröffentlicht die Bundeswahlleiterin in ihrer Zuständigkeit auf ihrer Website unter:

Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

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