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Veröffentlicht am: 20.02.2025
Bundestagswahl 2025
Möglichkeiten der Stimmabgabe
Bundestagswahl

Bis Anfang Februar haben die Gemeinden an alle Wahlberechtigten, die bis zum 12. Januar 2025 in die Wählerverzeichnisse aufgenommen wurden, eine amtliche Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2025 versandt. Wahlberechtigt sind Deutsche, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden werden und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Wahlberechtigt sind auch diejenigen, die sich unter sonstigen Voraussetzungen am Wahltag im Ausland aufhalten.

Es gibt drei Möglichkeiten der Stimmabgabe: der klassische Gang zur Urne am Wahltag, die Briefwahl oder die Briefwahl an Ort und Stelle.

Wahl im Wahllokal

Wer im Wahllokal wählen will, sollte die Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis mitnehmen. Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zum Wahlamt der Gemeinde und zum Wahllokal bzw. Abstimmungsraum sowie Hinweise zur Barrierefreiheit. Die Stimmabgabe ist am 23. Februar 2025 von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends möglich. Die Urnenwahl entspricht dem Leitbild der freien, öffentlichen und geheimen Wahl.

(Übersicht der Wahllokale bei der Bundestagswahl 2025 in Heßdorf und Großenseebach)

Briefwahl
Bundestagswahl 2025 - Briefwahlunterlagen

Bei der Briefwahl ist ein Antrag für einen Wahlschein nötig. Das Formular findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, per E-Mail oder mündlich bei der Gemeinde gestellt werden. Für einen Versand und Rücksendung bleibt aber faktisch keine Zeit mehr, daher sollten in diesem Fall die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde abgeholt werden.

Wer die Briefwahlunterlagen bereits erhalten hat, der folgt den beigefügten Hinweisen, wie die Briefwahl richtig durchgeführt wird. Dabei dürfen nur die amtlichen Wahlunterlagen (Wahlschein samt Versicherung an Eides statt, der Stimmzettel und der dazugehörige Stimmzettelumschlag sowie der äußere Wahlbriefumschlag) verwendet werden.

Damit die Wahlbriefe im Rahmen der Stimmenauszählung durch die Briefwahlvorstände berücksichtigt werden können, muss der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen. Die Wähler sind selbst dafür verantwortlich, ihren Wahlbrief zügig zurückzusenden oder bei der Gemeinde direkt einzuwerfen.

Briefwahl an Ort und Stelle

Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde abholen, können in der Regel die Briefwahl dort vornehmen, also an Ort und Stelle. Da man den Wahlbrief direkt bei der Gemeinde abgibt, spart man sich die Zeit für die Rücksendung.

Stimmzettel und Wahlschablonen

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. In allen Wahlkreisen ist der Stimmzettel nach gleichem Muster und in zwei Spalten gegliedert. Auf der linken Spalte des Stimmzettels vergibt man seine Erststimme für einen Bewerber im Wahlkreis. Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte für eine Partei abgegeben. Unter dem Parteinamen sind jeweils die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt. Eine personenbezogene Wahl ist hier jedoch mit der Zweitstimme – anders als bei der Landtagswahl in Bayern – nicht möglich.

Auf allen Stimmzetteln befindet sich rechts oben eine abgeschnittene Ecke oder alternativ eine Lochung. Diese Kennzeichnung dient als Orientierungshilfe für blinde oder sehbehinderte Wähler. Sie stellt sicher, dass der Stimmzettel richtig in eine Wahlschablone eingelegt werden kann. Damit können Wahlberechtigte mit Seheinschränkung eigenständig und geheim wählen. Die Wahlschablone enthält ertastbare Löcher genau an den Stellen, an denen sich die Kreise zum Ankreuzen der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel befinden. Das BIT-Zentrum des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V. versendet die Stimmzettelschablone vor der Wahl an ihre Mitglieder bzw. auf Anfrage per Post und stellt weiteres Informationsmaterial zur Verfügung.

Repräsentative Wahlstatistik
Statistik Diagramm

Bei knapp drei Prozent der Wahlbezirke (einschl. Briefwahl) haben die Stimmzettel wieder eine Besonderheit: einen zusätzlichen Aufdruck im oberen Bereich des Stimmzettels zur Unterscheidung der Wähler nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe. Dies dient ausschließlich statistischen Zwecken, um das Wahlverhalten nach diesen Gruppen untersuchen zu können. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses hat dabei sowohl bei der Stimmabgabe als auch der späteren Auswertung höchste Priorität.

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