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Veröffentlicht am: 03.02.2025
Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bundestagswahl

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe wurden von der Post bis spätestens 02. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten in den Gemeinden zugestellt.

Sollten Sie bislang noch keine solche Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben allerdings, wahlberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Rufen Sie uns dazu entweder unter Tel. (09135) 73739-0 an oder schreiben Sie uns auch gern an wahlen@vg-hessdorf.de eine E-Mail.

Briefwahl

Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie auch einen Wahlschein zur Briefwahl beantragen. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Schreibens aus und werfen dieses in unseren Briefkasten der VG Heßdorf bzw. in den Briefkasten am Rathaus Großenseebach.

Alternativ können Sie Briefwahl auch über unser Bürgerservice-Portal auf www.vg-hessdorf.de/bsp beantragen. Dieser Onlinedienst ist noch bis 19.02.2025 (15 Uhr) verfügbar. Nach Bearbeitung werden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zugesandt.

Wichtig: Aufgrund der kurzen Fristen bei dieser Bundestagwahl sollten Sie die Unterlagen, sobald Sie sie von uns erhalten haben, umgehend ausfüllen. Erst recht, wenn Sie diese dann postalisch an uns zurücksenden möchten. Alternativ können Sie die Wahlbriefe auch in den Briefkästen der Rathäuser Heßdorf und Großenseebach einwerfen oder auch bei Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen im Rathaus Heßdorf hier direkt wählen. Zu diesem Zweck haben wir eine Wahlkabine am Wasserspender aufgebaut. Danach können Sie die Wahlbriefe gleich in die Wahlurne im Rathaus einwerfen. So sparen Sie sich den Postversand und gehen sicher, dass die Wahlbriefe fristgerecht beim Wahlamt eingehen/eingegangen sind. 

Hinweis:

Sämtliche offiziellen Wahlbekanntmachungen werden sowohl in den Aushangkästen (auch in den Ortsteilen) als auch auf unserer Homepage unter www.vg-hessdorf.de/wahlen veröffentlicht.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu dieser Wahl mit den entsprechenden Links zur Bundeswahlleiterin und dem Landratsamt, wo auch wieder die Wahlergebnisse abgefragt werden können.

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