Besondere Öffnungszeiten des Wahlamtes
im Rahmen der Bürgermeister-Wahl der Gemeinde Heßdorf am 04. Mai 2025
Am Freitag, 02. Mai 2025 ist im Rathaus Heßdorf ausschließlich das Wahlamt im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf von 08.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
(Achtung! Sämtliche anderen Fachbereiche/Ämter der VG sind an diesem Tage (Fr, 02.05.25) aufgrund eines Brückentages nicht besetzt.)
Stimmberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis zu diesem Termin Wahlscheine beantragen. Sie können hier die Wahlunterlagen gleich entgegennehmen und, wenn gewünscht, auch vor Ort wählen. Gerne nehmen wir dann auch die fertigen Wahlbriefe entgegen.
Am Samstag, 03. Mai 2025 ist das Wahlamt von 10.00 bis 12.00 Uhr ausschließlich zur Neuausstellung von nicht zugegangenen Wahlscheinen (gemäß § 28 Abs. 4 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung) geöffnet.
Am Wahl-Sonntag, 04. Mai 2025 ist das Wahlamt ab 08.00 Uhr besetzt. Dann können bis 15.00 Uhr bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Sollte es zu einer Stichwahl (Termin wäre Sonntag, 18. Mai 2025) kommen, wird dies wie gewohnt durch Anschlag am Rathaus und auch auf der Gemeinde-Homepage unter www.hessdorf.de/bekanntmachungen bekannt gemacht.
Weitere Informationen zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Heßdorf erhalten Sie unter www.hessdorf.de/wahlen sowie auf unseren Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram).

