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Veröffentlicht am: 04.04.2025
Rasenmähen und andere lärmintensive Tätigkeiten - Bitte Ruhezeiten einhalten!
Lärmintensive Arbeiten wie Rasenmähen dürfen nur zu bestimmten Zeiten ausgeführt werden
Rasenmäher

Die Sonne scheint wieder länger und zusammen mit zahlreichen Zugvögeln ist auch der Schwarm der motorbetriebenen Rasenmäher aus dem Winterschlaf in die heimischen Gefilde zurückgekehrt. Allerdings erfreuen die Klänge dieser besonderen Gattung der Gartenbewohner das menschliche Ohr nicht so sehr wie unsere Singvögel – im Gegenteil. Das ist auch der Grund dafür, dass der Rasen nicht jederzeit gemäht werden darf. Bitte beachten Sie die Ruhezeiten, die in der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HausarbeitsV) geregelt sind.

Danach sind solch lärmintensive Tätigkeiten nur von

Montag bis Freitag  von 7 - 12 Uhr und 14 – 19 Uhr

und Samstag           von 8 – 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

gestattet.

Diese ruhestörenden Arbeiten sind an Sonn- und Feiertagen generell verboten.

Wir bitten alle Bürger nachdrücklich, sich an diese Zeiten zu halten. Nicht nur, weil es in den gültigen Gemeinde-Verordnungen steht, sondern auch im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses.

 Die aktuell gültigen Verordnungen finden Sie unter dem Titel "Verordnung Haus- und Gartenarbeiten" unter "Satzungen und Verordnungen" auf der Homepage der Gemeinde Heßdorf sowie auf der Homepage der Gemeinde Großenseebach.

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