Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 04.04.2025
Rasenmähen und andere lärmintensive Tätigkeiten - Bitte Ruhezeiten einhalten!
Lärmintensive Arbeiten wie Rasenmähen dürfen nur zu bestimmten Zeiten ausgeführt werden
Rasenmäher

Die Sonne scheint wieder länger und zusammen mit zahlreichen Zugvögeln ist auch der Schwarm der motorbetriebenen Rasenmäher aus dem Winterschlaf in die heimischen Gefilde zurückgekehrt. Allerdings erfreuen die Klänge dieser besonderen Gattung der Gartenbewohner das menschliche Ohr nicht so sehr wie unsere Singvögel – im Gegenteil. Das ist auch der Grund dafür, dass der Rasen nicht jederzeit gemäht werden darf. Bitte beachten Sie die Ruhezeiten, die in der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HausarbeitsV) geregelt sind.

Danach sind solch lärmintensive Tätigkeiten nur von

Montag bis Freitag  von 7 - 12 Uhr und 14 – 19 Uhr

und Samstag           von 8 – 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

gestattet.

Diese ruhestörenden Arbeiten sind an Sonn- und Feiertagen generell verboten.

Wir bitten alle Bürger nachdrücklich, sich an diese Zeiten zu halten. Nicht nur, weil es in den gültigen Gemeinde-Verordnungen steht, sondern auch im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses.

 Die aktuell gültigen Verordnungen finden Sie unter dem Titel "Verordnung Haus- und Gartenarbeiten" unter "Satzungen und Verordnungen" auf der Homepage der Gemeinde Heßdorf sowie auf der Homepage der Gemeinde Großenseebach.

Ebenfalls interessant
  • 20.02.2026

[Update 20.02.26] Hochwasserwarnung für den Landkreis Erlangen-Höchstadt

Auch am 20.02.26 hat das Wasserwirtschaftsamt erneut eine Hochwasserwarnung herausgegeben. Bitte treffen Sie Vorkehrungen.

  • 18.02.2026

Redaktionsschluss für Mitteilungsblatt März 2026 ist der 25. Februar

Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes steht kurz bevor. Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge rechtzeitig im System einzupflegen.

  • 17.02.2026

Kommunalwahl 2026: Verwaltung hat bereits 1750 Briefwahlunterlagen versandt

Am 16. Februar 2026 hat die Verwaltung bereits ca. 1.750 angeforderte Briefwahlunterlagen an Bürgerinnen und Bürger in Heßdorf und Großenseebach versandt.

  • 16.02.2026

Kommunalwahl 2026: Versand bzw. Ausgabe der Briefwahlunterlagen ab 16.02.26

Ab dem 16.02.2026 darf und wird die Verwaltung mit dem Versand bzw. der Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 beginnen.

  • 15.02.2026

Mögliche Störungen im E-Mail-Verkehr mit der Verwaltung am 18./19.02.2026

Am 19. Februar 2026 kann es wegen notwendiger Arbeiten an der IT-Anlage am Vormittag vereinzelt zu Störungen im E-Mail-Verkehr mit der Verwaltung kommen.

  • 14.02.2026

Kommunalwahl 2026: Besondere Öffnungszeiten des Wahlamts am Wahlwochenende

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rahmen der Kommunalwahl 2026, insbesondere für die Beantragung von Wahlscheinen.

Ältere Artikel finden Sie in unserem