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Veröffentlicht am: 06.05.2025
Briefwahlantrag für Bürgermeisterstichwahl in Heßdorf am 18.05.25 freigeschaltet
Keine Wahlbenachrichtigungskarten für den zweiten Wahlgang

Am 18. Mai 2025 wird es eine Stichwahl für das Amt des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Heßdorf geben. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für diese Stichwahl ist in unserem Bürgerserviceportal (www.vg-hessdorf.de/bsp) bereits möglich. Dieser Onlinedienst ("Briefwahlantrag") steht bis Dienstag, 13. Mai 2025 um 12.00 Uhr zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist wenden Sie sich für Briefwahlunterlagen bitte an das Wahlamt im Rathaus Heßdorf.

Bürgerserviceportal (BSP) - Briefwahlantrag - Wahlschein wurde bereits beantragt
Wer beim ersten Wahlgang bereits auch gleich für die Stichwahl Briefwahlunterlagen mit beantragt hat, erhält bei einem erneuten Antrag über das Bürgerserviceportal diese Fehlermeldung. So wird der Versand doppelter Wahlscheine verhindert.

Wichtig: Wer bei seinem Briefwahlantrag für den ersten Wahlgang am 04.05.25 bereits angekreuzt hat, dass er auch für eine eventuelle Stichwahl per Briefwahl wählen möchte, muss für die Stichwahl nun nicht erneut Briefwahl beantragen, sondern erhält die notwendigen Unterlagen dafür automatisch zugeschickt. Das System im Bürgerserviceportal erkennt eine solche doppelte Antragstellung und gibt dann auch einen entsprechenden Hinweis (siehe Bild) aus.

Übrigens: Auch wenn z. B. alle Antragsteller im gleichen Haus(halt) wohnen, kann es aus versandtechnischen Gründen durchaus sein, dass die Briefwahlunterlagen der Antragsteller eventuell an verschiedenen Tagen in den gleichen Haushalt/an die gleiche Anschrift zugestellt werden.

Achtung: Es wird keinen Versand von Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Stichwahl geben. Wer ins Urnenwahllokal gehen möchte, bringt bitte seinen alten Wahlbenachrichtigungsbrief von der Wahl am 04.05.25 mit. Wer diesen Brief nicht mehr hat, weist sich im Wahllokal alternativ mit seinem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) aus.
 

QR-Code nicht mehr gültig
Fehlermeldung QR-Code Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen

Wichtig: Der QR-Code auf der originalen Wahlbenachrichtigung für den 04.05.25 ist nicht mehr gültig und funktioniert daher nicht mehr, um Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zu beantragen! Wenn Sie diesen einscannen, erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung, weil er direkt auf die "alte" Wahl (1. Wahlgang am 04.05.25) verweist, die aber im System bereits abgeschlossen ist.

Bitte rufen Sie stattdessen einfach direkt unser Bürgerserviceportal (www.vg-hessdorf.de/bsp) auf und wählen Sie dort den Online-Dienst "Briefwahl" aus. Dann wird dort die Bürgermeisterstichwahl am 18.05.25 angezeigt und Sie können mit dem Antragsverfahren fortfahren. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch in unserem Bürgerbüro im Rathaus beantragen und/oder dort abholen.
 

Nützliche Links

Alle gesammelten Infos rund um die Bürgermeisterwahl in Heßdorf gibt es auch auf der Gemeinde-Homepage unter www.hessdorf.de/wahlen

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