In 1.708 bayerischen Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt ein Feiertag
Ergebnisse des Zensus 2022 entscheidend für die Feiertagsregelung ab 2025
Das Hochfest Mariä Himmelfahrt ist in bayerischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Mit der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2022 ändert sich bei acht Gemeinden im Freistaat, ob Mariä Himmelfahrt am 15. August ein Feiertag ist oder nicht. In den anderen 2.048 Gemeinden bleibt alles beim Alten. Die Online-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Statistik stellt Daten bis auf Gemeindeebene zur Verfügung.
Am kommenden Freitag, dem 15. August, ist Mariä Himmelfahrt. In 1.708 von insgesamt 2.056 bayerischen Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag. In den restlichen 348 Gemeinden, in denen die evangelische Bevölkerung die katholische Bevölkerung überwiegt, ist der 15. August dagegen kein Feiertag. Mit der Feststellung der Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2022 ergeben sich ab diesem Jahr für acht Gemeinden in Bayern Änderungen bei Mariä Himmelfahrt. Im Vergleich zum Vorjahr erhalten sechs Gemeinden den Feiertag hinzu, in zwei Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt nicht mehr gesetzlicher Feiertag, aber nach Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) weiterhin geschützt.
Änderungen in acht Gemeinden
Nach den Ergebnissen des Zensus 2022 ist Mariä Himmelfahrt ab 2025 in folgenden Kommunen ein Feiertag: in Marktrodach in Oberfranken, in den mittelfränkischen Gemeinden Baiersdorfund Weisendorf, im unterfränkischen Schwebheim sowie in den Kommunen Memmingerberg und Oettingen in Bayern im Regierungsbezirk Schwaben. Baiersdorf und Memmingerberg hatten vor der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 noch die Voraussetzungen für den Feiertag erfüllt und erhalten den Feiertag ab diesem Jahr wieder. In den oberfränkischen Gemeinden Marktschorgast und Seßlach ist hingegen der 15. August nach der neuen Feststellung kein gesetzlicher Feiertag mehr, weil dort zum Stichtag des Zensus am 15. Mai 2022 mehr evangelische als katholische Personen ihren Hauptwohnsitz haben.
Katholischer Süden, gemischtes Bild im Norden
Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Gemeinden der Anteil der katholischen Bevölkerung überwiegt, zeichnet sich im Norden Bayerns ein heterogenes Bild ab: speziell im protestantisch geprägten Ober- und Mittelfranken überwiegt der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder. Dort ist Mariä Himmelfahrt in 54,2 bzw. 81,0 Prozent der Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag. In Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz ist der 15. August hingegen überwiegend ein Feiertag.
Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21. Mai 1980 (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August – Mariä Himmelfahrt – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung, des aktuellen Zensus, fest.

