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Veröffentlicht am: 05.09.2025
Verkehrslärmsanierung
St 2240 und 2259 in den Ortsdurchfahrten Großenseebach und Heßdorf mit den Ortsteilen Klebheim, Niederlindach, Hannberg und Röhrach
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Das Staatliche Bauamt Nürnberg beabsichtigt, ab Oktober 2025 Lärmsanierungsmaßnahmen im Zuge der Staatsstraßen 2240 und 2259 in den Ortsdurchfahrten Großenseebach und Heßdorf mit den Ortsteilen Klebheim, Niederlindach, Hannberg und Röhrach durchzuführen. Die Lärmsanierung wird als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt.

Die schalltechnischen Berechnungen gemäß den „Richtlinien für Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019“ (RLS-19) haben in den o. g. Straßenabschnitten ergeben, dass an einzelnen Gebäuden die maßgebenden Immissionsgrenzwerte (Auslösewerte) für die Lärmsanierung überschritten werden. Die Eigentümer dieser Gebäude werden durch das Staatliche Bauamt Nürnberg angeschrieben und können dann einen Antrag auf Lärmsanierung stellen.

Wenn die Voraussetzungen für Lärmsanierung (Nutzung für Wohnzwecke, Baujahr vor 1974, etc.) erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, passive Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Gebäuden – z. B. in Form von Lärmschutzfenstern / -lüftern, Dämmung von Rollladenkästen – durchführen zu lassen.

Die Abwicklung der Lärmsanierung (Bestandsaufnahme vor Ort, Festlegung des Umfangs der Lärmsanierung, …) erfolgt durch ein vom Staatlichen Bauamt Nürnberg beauftragtes Ingenieurbüro.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Staatliche Bauamt Nürnberg, Frau Kurmanov, Tel.: 0911 / 24294-226.

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