Neue gesetzliche Vorgaben im Zahlungsverkehr
Bitte achten Sie bei Zahlungen an die Verwaltung auf korrekte bzw. passende Empfängernamen & IBAN
Seit 05.10.2025 sind neue gesetzliche Vorgaben im Zahlungsverkehr in Kraft getreten. So erfolgt nun eine sogenannte Empfängerprüfung, bei der die Übereinstimmung von Zahlungsempfänger und Kontoinhaber anhand der IBAN und des Namens abgeglichen werden.
Bitte verwenden Sie künftig bei Überweisungen an
Gemeinde Großenseebach
den Empfängernamen „Gemeinde Großenseebach“
Gemeinde Heßdorf
den Empfängernamen „Gemeinde Heßdorf“
Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
den Empfängernamen „Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf“
Achtung! Der Wasserzweckverband hat leider unterschiedliche Namen bei unterschiedlichen Banken!
Zweckverband zur Wasserversorgung
bei Überweisung über die Sparkasse den Empfängernamen „Zweckverband zur Wasserversorgung Seebachgrund“
Zweckverband zur Wasserversorgung bei Überweisung über die Raiffeisenbank den Empfängernamen „Zweckverband zur Wasserversorgung Seebachgruppe“
Darüber hinaus bitten wir auch alle, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, zu prüfen, ob die Abbuchungen vollständig und richtig gelaufen sind. Oder ob Rückbuchungen von der Bank auf Ihrem Girokonto erfolgen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an die Kassenverwaltung:
Frau Nanz: (09135) 73 73 9 - 30
Frau Banu: (09135 73 73 9 - 37
E-Mail: Online.Rechnung@vg-hessdorf.de

