
Diesmal keine Bekanntgaben.
Finanz- und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
Vorlage des Finanzplans mit dem Investitionsplan

Der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr 2026, den Kämmerin Silke Lang dem Gremium vorstellte, war ausgeglichen. Die Verwaltungsgemeinschaft ist schuldenfrei und plant auch bis 2029 keine Kreditaufnahme. Für 2026 sind Einnahmen und Ausgaben von rund 2,6 Mio. Euro vorgesehen, davon entfallen 2,5 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt und 137.000 Euro auf den Vermögenshaushalt.
Ein Schwerpunkt im Jahr 2026 ist erneut die Digitalisierung der Verwaltung. Investiert wird vor allem in die Ausstattung der Arbeitsplätze der Verwaltung mit modernen Arbeitsmitteln. Dazu gehören auch die Lizenzen für die IT-Systeme, der Telefonanlage, geschützte E-Mail-Systeme, Cloud-Lösungen und ein digitales Dokumenten-Management-System.
Der größte Ausgabenposten ist der Personalaufwand mit rund 2 Mio. Euro, was etwa 304 Euro pro Einwohner entspricht. Der Verwaltungs- und Betriebsaufwand liegt bei 84 Euro pro Einwohner.
Auf der Einnahmenseite ist die Verbandsumlage mit knapp 2 Mio. Euro der wichtigste Posten. Davon tragen 40 % Großenseebach und 60 % Heßdorf - analog zum Verhältnis der Einwohnerzahlen der beiden Gemeinden. Weitere Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb belaufen sich auf 466.000 Euro.
Der Finanzplan mit dem Investitionsplan für das Jahr 2026 wurde dem Gemeinschaftsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig beschlossen.
Finanz- und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
Haushaltssatzung und Haushaltsplanung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2026
Dem Gremium lagen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 in der EDV-Fassung vom 10.12.2025 zur Beratung vor. Als Anlagen zum Haushaltsplan waren beigefügt: Vorbericht, Verpflichtungsermächtigungen, Voraussichtliche Schulden, Voraussichtliche Rücklagen, Übersicht Kreditermächtigungen sowie der Stellenplan.
Die Gemeinschaftsversammlung beschloss einstimmig die vorliegenden Entwürfe vom 10.12.2025 des Haushaltsplanes samt Anlagen, nebst den besprochenen Änderungen und einer Haushaltssatzung als Satzung. Der Entwurf des Haushaltsplanes samt Anlagen sowie der Haushaltssatzungsentwurf, die der Sitzungsniederschrift beigefügt werden, sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Jahresrechnung 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Behandlung des Berichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024
Dem Gemeinschaftsrat lag die Niederschrift über die Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 vom 12.11.2025 vor. Die Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses konnten von der Kämmerin beantwortet werden. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen. Es wird die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden und der Verwaltung empfohlen.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung nahm die Stellungnahmen des Ausschusses und der Verwaltung
einstimmig
zustimmend zur Kenntnis.
Jahresrechnung 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Haushaltsüberschreitungen zur Jahresrechnung 2024
Dem Gemeinschaftsversammlung lag eine Liste mit Haushaltsüberschreitungen vor, die allesamt erklärbar sind und – soweit abschätzbar – für die Zukunft bereinigt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Überschreitungen stichpunktmäßig. Im Wesentlichen handelte es sich um unvorhersehbare und nicht planbare Ereignisse oder um zu gering bemessene Haushaltsansätze. Die Überschreitungen erscheinen im Hinblick auf das Rechnungsergebnis vertretbar und sollten genehmigt werden.
Beschluss:
Die der Gemeinschaftsversammlung vorliegende Liste der Überschreitungen zur Jahresrechnung 2024 wird einstimmig genehmigt.
Jahresrechnung 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Übertragung der Haushalts- und Kassenreste von 2024 ins Jahr 2025
Der Gemeinschaftsversammlung lag eine Liste mit den übertragenen Haushalts- und Kassenresten vor. Bei der Liste handelt es sich um Kassenreste.
Kassenreste entstehen aus Sollanordnungen, die in den Vorjahren erteilt wurden, aber kassenmäßig noch nicht ausgeführt werden konnten (IST-Buchung fehlt).
Bei der VG handelt es sich wesentlich um Forderungen aus dem Sicherheits- und Ordnungsrecht, um eine Verkehrsrechtliche Anordnungen und zwei Gewerbeab-, an- oder ummeldungen mit 120 € sowie den dazugehörigen Mahngebühren mit 12 €. Diese Forderungen sind bereits in der Vollstreckung. Da hier die tatsächlichen Einnahmen fehlen, sind diese zwingend solange zu übernehmen, bis die Forderung unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen entweder niedergeschlagen, erlassen oder beigetrieben worden sind. Für Ausgaben sind keine Kassenreste vorhanden.
Haushaltsreste sind Einnahmeansätze bzw. Ausgabeansätze, auf die in Vorjahren keine Anordnungen erteilt wurden, die aber aufgrund gesetzlicher oder erklärter Übertragbarkeit weiterhin verfügbar bleiben und deshalb als Haushaltseinnahme- oder Ausgaberest in das nachfolgende Jahr übernommen werden. Für das Jahr 2024 wurden keine Haushaltsreste gebildet.
Beschluss:
Die Übertragung der Kassen- und Haushaltsreste ins nächste Jahr gemäß dem Nachweis der Kassen- und Haushaltsresteliste wird einstimmig genehmigt.
Jahresrechnung 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Feststellung der Jahresrechnung 2024
Das Ergebnis der Jahresrechnung wurde in der Sitzung am 30.09.2025 unter Top 3 bekannt gegeben. Nach der Bekanntgabe erfolgte die Prüfung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses am 12.11.2025. Es gab keine Hinweise und Beanstandungen. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 kann folglich festgestellt werden.
Beschluss (einstimmig):
Die Jahresrechnung 2024 schließt insgesamt mit 2.269.631,69 € (bereinigt) ab,
davon im Verwaltungshaushalt 2.180.053,67 €
und im Vermögenshaushalt 89.578,02 €.
Die Jahresrechnung kann mit diesen Beträgen festgestellt werden.
Jahresrechnung 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2024
Nach dem kommunalrechtlichen vorgesehenen Verfahrensablauf im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen war über die Entlastung der Verwaltung zu beschließen. Zu gegebener Zeit erfolgt die überörtliche Rechnungsprüfung durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt als staatliche Rechnungsprüfungsstelle.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt einstimmig die Entlastung für den Gemeinschaftsvorsitzenden und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. (Gemeinschaftsvorsitzender Jürgen Jäkel hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)
Die nächste planmäßig Sitzung der Gemeinschaftsversammlung findet voraussichtlich am Dienstag, 17.03.2026 im Rathaus Heßdorf statt.

