Wichtige Informationen zu den Kommunalwahlen am 8. März 2026
Wahlbenachrichtigungsbriefe, Wahlscheine, Briefwahl und Termine

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden von der Post bis spätestens 15. Februar 2026 an alle Wahlberechtigten in unseren Gemeinden zugestellt. Sollten Sie nach diesem Termin noch keine solche Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben allerdings, wahlberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Entweder unter Tel. (09135) 73739-0 oder gerne auch per Mail an wahlen@vg-hessdorf.de.
Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie auch einen Wahlschein zur Briefwahl beantragen. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Schreibens aus und werfen dieses in unseren Briefkasten der VG Heßdorf bzw. in den Briefkasten am Rathaus Großenseebach.
Alternativ können Sie Briefwahl online über unser Bürgerservice-Portal auf www.vg-hessdorf.de/bsp beantragen. Dieser Onlinedienst ist noch bis 02. März 2026, 14.00 Uhr verfügbar. Nach Bearbeitung werden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlbenachrichtigung auch gleichzeitig für eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 22. März 2026 gilt. Dies könnte für die Bürgermeisterwahl in Großenseebach als auch für die Wahl des Landrats zutreffen.
Wir schicken Ihnen die Briefwahlunterlagen hierfür automatisch zu, wenn Sie dies auf dem Antrag zur Briefwahl angekreuzt haben.
Wähler, die persönlich am Wahlsonntag im Wahllokal ihre Stimmen abgeben, behalten bitte ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe und bringen sie dann zur Stichwahl einfach wieder mit.
Sämtliche offiziellen Wahlbekanntmachungen werden rechtskräftig in den Aushangkästen bei den Rathäusern in Heßdorf und Großenseebach veröffentlicht und sind auch auf der entsprechenden Themenseite der unter www.vg-hessdorf.de/wahlen zu finden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu diesen Wahlen und die Links für die Wahlergebnisse.

