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Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen aus dem Bereich Bürgerservice.
Ist eine Straßenlaterne kaputt oder wächst Grünzeug auf den Weg hinein? Melden Sie solche Fälle schnell und unkompliziert mit unserem Schadenmelder an die Verwaltung.
Grundsätzlich besteht keine uneingeschränkte Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde. Sie richtet sich vielmehr nach der Art und Wichtigkeit des Verkehrs, zum anderen nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. An kleine Kommunen können nicht dieselben Anforderungen gestellt werden, wie an eine Großstadt, die auch über einen größeren Räumdienst verfügt.
Die Bauhöfe verfahren beim Winterdienst nach einer Prioritätenliste, die Hauptverkehrswege und-Kreuzungen, den Zugang zu öffentlichen Gebäude und Rettungswege beinhaltet. Danach folgen je nach verfügbaren Kapazitäten gegebenenfalls weitere Gebiete. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Die Gemeinden haben Baugebiete in Heßdorf und in Großenseebach erschlossen. Ob es derzeit freie Grundstücke zu erwerben gibt, erfahren Sie auf diesen Seiten.
Diese und viele andere Fragen rund um Ausweis und Reisepass beantwortet das Innenministerium ausführlich auf seiner Homepage:
Häufige Fragen zum Reisepass (BMI)
Ansprechpartnerinnen:
In diesen Fall wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermelde- und Passamts in unserem Bürgerbüro. Dort können Sie nicht nur Ihren Ausweis kostenfrei aktivieren lassen, sondern auch Ihre PIN neu setzen. Kommen Sie dazu einfach während der Öffnungszeiten in Bürgerbüro und bringen Sie – natürlich – bitte auch Ihren Personalausweis mit.
„Aber ich habe auch einmal etwas von einem PIN-Rücksetz-Brief gehört…?“
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst war ein Service des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Zum 1. Februar 2024 musste der Dienst eingestellt werden, ein PIN-Rücksetz- und Aktivierungsbrief kann nicht mehr bestellt werden.
Ansprechpartnerinnen:
Eine Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug stattfinden. Sie kann nicht im Voraus durchgeführt werden.
Eine Anmeldung bei uns ist erforderlich wenn Sie
Für die Anmeldung müssen Sie vor Ort persönlich im Rathaus erscheinen. Die Anmeldung ist gebührenfrei und sie erhalten danach eine Meldebestätigung.
Eine Abmeldung Ihres vorherigen Wohnsitzes ist nicht erforderlich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Ausnahmen: Bei einem Umzug ins Ausland, Obdachlosigkeit oder wenn Sie eine Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Ansprechpartnerinnen:
Hierfür ist die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zuständig. Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsunterlagen: www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein
Als Dienstleistung für unsere Bürger liegen die Anträge für den Umtausch auch bei uns im Rathaus Heßdorf sowie der Außenstelle Großenseebach aus. In Heßdorf liegen die Anträge zu den Öffnungszeiten vor im Foyer oder vor der Rathaustür aus. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre ausgefüllten Anträge auch in den Briefkasten in den Rathäusern einwerfen – wir leiten Sie dann für Sie mittels Hauspost ans Landratsamt weiter. Alternativ schicken Sie sie per Post selbst dorthin.
Schüler*innen, die die Mittelschule Herzogenaurach besuchen, erhalten den Bestellschein für den Verbundpass bei ihrer Schulanmeldung.
Das 365-Euro-Ticket wird zu Beginn des Schuljahres von Seiten der Mittelschule Herzogenaurach ausgehändigt.
Ansprechpartnerin:
Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule und Mittelschule (Sprengelschule) zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
Neben dem Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen kann ein Gastschulverhältnis auch durch Zuweisung des Staatlichen Schulamts entstehen.
Die Entscheidung trifft die Gemeinde, in der die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen. Mit der Genehmigung des Gastschulbesuchs entfällt der Beförderungsanspruch. Diese Kosten sind dann von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen. Das Gastschulverhältnis wird für ein Schuljahr gewährt.
Ansprechpartnerin:
Für die Anmeldung auf einen Platz in der Kita oder OGTS Großenseebach bieten wir unter www.grossenseebach.de/kitaplatz einen Onlinedienst a. Weitere Fragen beantwortet unsere Sachbearbeiterin Schul- und Kindergartenwesen, erreichbar unter monika.voigt@vg-hessdorf.de.
Die Sporthalle Seebachgrund und die Schulanlagen Hannberg werden überwiegend für den Sport durch die örtlichen Vereine genutzt.
Die örtlichen Vereine können die Sporthalle Seebachgrund und die Schulanlagen Hannberg auch für Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen mieten.
Für private Feiern sowie für auswärtige Vereine steht die Sporthalle Seebachgrund und die Schulanlage Hannberg nicht zur Verfügung
Ansprechpartnerin:
Die Mehrzweckhalle Großenseebach wird neben der Grundschule in Großenseebach auch von den örtlichen Vereinen genutzt. Für private Nutzungen gelten spezielle Kosten- und Nutzungsregelungen. Für das leibliche Wohl kann auf Anfrage eine Bewirtung über die anliegende gemeindliche Gaststätte „Im Winkel“ erfolgen.
Ansprechpartnerin:
Diese Termine stehen im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft sowie im Abfallkalender, den jeder Bürger erhält. der Außerdem können Sie sie online beim Landkreis nachschlagen.
Diese Informationen finden Sie gebündelt auf der Seite Abfall – Wertstoffhöfe und Anlagen der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt. Inkludiert sind dort neben den Anschriften und Öffnungszeiten auch Hinweise zur richtigen Trennung von Wertstoffen, Entsorgung von kontaminierten Abfällen und andere nützliche Informationen zu diesen Themen.
Wie und wo melde ich meine Restmülltonne an bzw. wie und wo kann ich diese ändern?
Sämtliche Anmeldungen und Änderungen kann nur der Eigentümer einer Wohnung oder Immobilie beantragen, nicht der Mieter.
Ansprechpartnerin:
Restmüll- oder Papiertonne:
Bitte kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung. Oft können beschädigte Mülltonnen repariert werden. Bitte stellen Sie die betreffende defekte Tonne (Papier- oder Restmülltonne) immer am Restmüll-Leerungstag raus! Die Tonnen werden nicht gleich bei der Leerung repariert; im Laufe des Tages kommt ein Zweitfahrzeug und nimmt sich der kaputten Tonne an bzw. stellt eine neue Tonne bereit.
Biotonne
Wenn eine Tonne für Biomüll irreparabel beschädigt ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung – entweder in Heßdorf oder in Großenseebach. Die Mitarbeiterinnen leiten dann den Austausch in die Wege, der i. d. R. dann vom jeweiligen Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt abgewickelt wird. Das heißt, Großenseebacher erhalten i. d. R. eine neue Tonne vom Großenseebacher Bauhof; Heßdorfer vom Heßdorfer Bauhof.
Möchten Sie nicht warten, dann haben Sie – nach der Anmeldung des Austauschs bei der Verwaltung! – die Möglichkeit, die Biomüll-Tonne selbst ins Rathaus/zum Bauhof nach Heßdorf bringen (vorher bitte ausspülen) – oder diese auf eigene Kosten entsorgen. Beim Bauhof Heßdorf erhalten Sie dann eine neue Tonne, die Sie als Ersatz mit nach Hause nehmen können. Vorher muss der Austausch allerdings bei der Verwaltung angemeldet worden und in die Wege geleitet worden sein.
Ansprechpartnerin:
Möchten Sie statt einer Bio-Tonne (und dem entsprechenden Entsorgungstarif) Ihre Bioabfälle auf Ihrem Grundstück selbst kompostieren, können Sie einen Eigenkompostierungsantrag stellen. Bitte kontaktieren Sie für den Antrag und auftauchende Fragen dazu die Gemeindeverwaltung.
Wenn Sie die Ermäßigung der Entsorgungsgebühren durch Eigenkompostierung in Anspruch nehmen, dürfen Sie Ihre Gartenabfälle nicht bei den Gartenabfallsammlungen oder Wertstoffhöfen abgeben.
Ansprechpartnerin:
Gelbe Säcke erhalten Sie kostenlos vor dem Gebäude der Gemeindeverwaltung Großenseebach und auch im Foyer/Windfang des Bürgerbüros der Verwaltungsgemeinschaft im Rathaus Heßdorf. Dort steht eine große Restmülltonne, in der sich die Gelben Säcke zur Selbstbedienung befinden. Das Foyer bietet auch einen Büchertauschschrank sowie Informationsmaterial und ist durch die automatische Schiebetür 24/7 geöffnet. Bitte entnehmen Sie nur so Gelbe Säcke, wie Sie wirklich zur Entsorgung benötigen. Vielen Dank!
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Hier können Sie Restmüllsäcke erwerben. Ein Restmüllsack kostet 4,10 €. Bei zwei oder mehr Wickelkindern im Haushalt erhalten Eltern die Restmüllsäcke für je 2 €.
Ansprechpartnerin:
Seit 2025 hat der Landkreis das Angebot der kostenlosen Restmüllsäcke bei nachgewiesener Inkontinenz leider eingestellt. Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem News-Artikel.
Ansprechpartnerin:
Dieses Verteilung des Mitteilungsblatts in die Haushalte erfolgt über die Deutsche Post, d. h. Ihr Briefträger steckt es in Ihren Briefkasten. In der Regel erfolgt die Verteilung ab Mittwoch der Erscheinungswoche. Es kann also durchaus sein, dass es ein Einwohner in der nächsten Straße schon im Briefkasten hat und Sie es erst am nächsten Tag erhalten. Sollten Sie es am Erscheinungstag (i. d. R. der zweite Freitag des Monats) noch nicht erhalten haben, können Sie das über dieses Formular beim Verlag Linus Wittich melden. Wenn Sie nicht auf eine mögliche Nachlieferung warten möchten, holen Sie sich gern ein Exemplar in unseren Rathäusern ab. Dort haben wir in der Regel auch einige gedruckte Exemplare vorrätig. Noch schneller geht es, wenn Sie das Heft online lesen. Entweder als ePaper direkt im Browser oder als PDF-Download.
Ansprechpartner:
Dafür ist nicht die Gemeinde zuständig, sondern der Netzbetreiber. Das ist in unserem Gebiet das Bayernwerk. Auf dieser interaktiven Karte können Sie sich über Störungen dieses Netzbetreibers informieren und auch selbst eine Störung melden. Alternativ geht das auch telefonisch.
Stromstörungsmeldungen bitte an: Tel. 0941 – 28 00 33 66
Die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf ist ein attraktiver Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern mit zahlreichen Zusatzleistungen. Möchten Sie Teil unseres erfahrenen Teams werden und an einem modernen Arbeitsplatz tätig sein? Dann sehen Sie sich unsere Stellenangebote an und senden Sie uns gern Ihre Unterlagen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und geben auch Quereinsteigern bei entsprechender Eignung gern eine Chance. Häufig besteht auch die Möglichkeit, sich berufsbegleitend noch im Verwaltungsbereich weiter zu qualifizieren. Melden Sie sich bei uns, damit wir uns kennenlernen und dann darüber reden können…
Ansprechpartner:
Kontaktieren Sie uns gerne!
Tel. 09135 73739-0
Fax 09135 73739-10
info@vg-hessdorf.de
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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