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Anfang Dezember werden die Ablesebriefe für die Wasserzähler verschickt. Wir bitten darum, den Zählerstand der analogen Wasserzähler (Hauptzähler und ggf. Gartenwasserzähler) abzulesen und bis spätestens 31. Dezember 2026 der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf mitzuteilen.
Dies können Sie durch Rücksendung des Ablesebriefes, per Fax, E-Mail oder auf dem Postwege tun (die Kontaktdaten hierzu finden Sie im Ablesebrief). Unter www.vg-hessdorf.de/bsp finden Sie unser Bürgerserviceportal. Dort können Sie mit den Angaben aus dem Ablesebrief die Meldung bequem von zu Hause aus vornehmen.
Wir bitten Sie beim Ausfüllen des Ablesestandes zu beachten, dass am Wasserzähler nur reine Zahlenwerte ohne Kommastellen einzutragen sind. Also bitte alle Zahlen eintragen, die auf dem Zähler als Zahlen zu lesen sind.
Beispiel: 0 0 6 5 4 m³
Bitte helfen Sie durch die termingerechte Mitteilung des Zählerstandes mit, die Jahresabrechnung zügig abzuwickeln und Fehlerabrechnungen auf Grund von geschätzten Zählerständen zu vermeiden. Für Ihre Mitarbeit bereits im Voraus herzlichen Dank.
Kommen Sie gut durch den Winter!
Hinweis: Wer schon einen digitalen Zähler verbaut hat, muss dessen Zählerstand nicht ablesen und melden! Das erfolgt automatisch aus der Ferne.
Ihr Team vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Seebachgruppe
Kontakt:
Udo Werner (Techn. Betriebsleiter)
E-Mail: udo.werner@vg-hessdorf.de
Störungsnummer: 0171-5404187 oder ESTW Tel. (09131) 823-3333 (für Störungen außerhalb der regulären Dienstzeiten)






Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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