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22. Juli 2026
| Lesezeit: ca. 6 Minuten

Bericht aus dem Wasserzweckverband

(Konstituierende) Sitzung vom 07.07.26

Diese Zusammenkunft der Verbandsversammlung war die konstituierende Sitzung nach den Kommunalwahlen im März dieses Jahres.

Vor Beginn der Sitzungsperiode wurde die Zusammensetzung der Verbandsversammlung überprüft. Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung ergeben je volle 300 Hausanschlüsse für das Verbandsmitglied das Recht, einen Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Verbandsversammlung besteht aus 9 Verbandsräten, die wie folgt aufgeteilt sind:

Stadt Erlangen 3 Verbandsräte
Gemeinde Heßdorf 3 Verbandsräte
Gemeinde Großenseebach 2 Verbandsräte
Markt Weisendorf 1 Verbandsrat

Axel Gotthardt gab einen kurzen Rückblick auf die vergangene Amtsperiode. Allein das Tagesgeschäft des Verbandes mit einem Versorgungsauftrag von rund 11.000 Einwohnern sei eine riesige Herausforderung, die vom technischen Personal des Zweckverbandes in Zusammenarbeit mit den Erlanger Stadtwerken sehr kompetent bewältigt werde. Dafür dankte Herr Gotthardt allen beteiligten Mitarbeitern. Im Weiteren sprach er die anstehenden fachlichen Herausforderungen der Seebachgruppe an, wie bspw. das Strukturkonzept, welches 2027 fertig gestellt sein wird.


Beschlüsse 

TOP 02   Neuwahl des Verbandsvorsitzenden

Den Wahlausschuss bildeten Axel Gotthardt und Geschäftsführerin Christina Fischer. Die Wahl erfolgte geheim, das heißt, jedes Mitglied der Verbandsversammlung konnte frei und ohne Rücksprache entscheiden, wen es aus dem beiden Vorschlägen (Axel Gotthardt und Jürgen Jäkel) wählen möchte.

Bei der konstituierenden Sitzung des Wasserzweckverbandes Seebachgruppe am 7. Juli 2026 wurden der Heßdorfer Bürgermeister Axel Gotthardt (l.) zum Verbandsvorsitzenden und Timo Wendel (Bürgermeister Markt Weisendorf) zu seinem Stellvertreter gewählt.

Die Wahl brachte folgendes Ergebnis:

 

abgegebene Stimmzettel: 9
davon gültig: 9
davon ungültig: 0

Axel Gotthardt erhielt 6 Stimmen, Jürgen Jäkel 3 Stimmen. Damit war Axel Gotthardt zum Verbandsvorsitzenden gewählt. Er nahm die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen.

 

TOP 03   Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden

Für das Amt des stellv. Verbandsvorsitzenden wurden aus dem Gremium vorgeschlagen:

  • Frau Eva Linhart
  • Herr Timo Wendel

Die daraufhin durchgeführte geheime Wahl brachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel: 9
davon gültig: 9
davon ungültig: 0

Eva Linhart erhielt 3 Stimmen, Timo Wendel 6 Stimmen. Damit war Timo Wendel zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden gewählt. Er nahm die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen.


TOP 04   Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses

TOP 04a   Festlegen der Ausschussgröße

Gemäß § 19 Abs. 2 der Verbandssatzung wird der Rechnungsprüfungsausschuss aus der Mitte der Verbandsversammlung gebildet und besteht aus drei Verbandsräten.

Beschluss (einstimmig):
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, mit Ausnahme des Marktes Weisendorf entsendet jedes Verbandsmitglied einen Vertreter.

 

TOP 04b   Bestellung der Ausschussmitglieder

Beschluss (einstimmig):
In den Rechnungsprüfungsausschuss werden folgende Verbandsräte berufen:

Ordentliches Mitglied Vertreter
Doris Weyer Jürgen Jäkel
Oliver Schüßler Thomas Ackermann
Konrad Beugel Eva Linhart

 

TOP 04c   Bestellung des Ausschussvorsitzenden

Beschluss (einstimmig):
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Herr Konrad Beugel bestellt.

 

TOP 05     Erlass einer Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seebachgruppe, die zu Beginn einer jeden Wahlperiode neu zu erlassen ist, wurde in einem Punkt angepasst. Die Wertgrenze bei sonstigen Geschäften als auch bei der Vergabe von Bauaufträgen lag bisher bei 10.000,00 Euro und wurde nun – analog zur Verbandssatzung - auf 25.000,00 € festgelegt.

Beschluss (einstimmig):
Die Verbandsversammlung beschließt den vorliegenden Entwurf vom 29.06.2026 der Geschäftsordnung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seebachgruppe nebst den genannten Änderungen und Ergänzungen.


TOP 06     Erlass einer Entschädigungssatzung

Die Entschädigungsfragen des Zweckverbandes sind zwingend durch Satzung zu regeln. Ein entsprechender Satzungsentwurf liegt dem Gremium vor.

 

TOP 06a   Festlegung der Entschädigung des Verbandsvorsitzenden

Gemäß § 11 der Verbandssatzung erhält der Verbandsvorsitzende für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Gleiches gilt für den Stellvertreter nach dem Maß seiner besonderen Inanspruchnahme. Die Höhe dieser Entschädigungen setzt die Verbandsversammlung durch Beschluss fest.

Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 15.07.2020 war die Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden auf 600,00 Euro/Monat und die des Stellvertreters auf 300,00 Euro/Monat festgesetzt worden. Aufgrund tariflicher Anpassungen beträgt die aktuelle Entschädigung des Verbandsvorsitzenden 655,21 Euro und die des Stellvertreters 327,61 Euro.

Unter Hinweis auf die Bestimmung des § 9 Abs. 3 der Verbandssatzung fasst die Verbandsversammlung mit einer Enthaltung (*) folgenden

Beschluss:
Die Aufwandsentschädigung für den Verbandsvorsitzenden gemäß § 11 der Verbandssatzung wird ab 01.07.2026 auf 700,00 Euro/Monat festgesetzt. Wenn die Grundgehälter der Besoldungsordnung A einheitlich geändert werden, ist auch die Entschädigung des Verbandsvorsitzenden entsprechend anzuheben.

(* Herr Verbandsvorsitzender Axel Gotthardt nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Diskussion und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil. Die Sitzungsleitung dieses Punktes übernahm der stellvertretende Vorsitzende Timo Wendel.)


TOP 07b   Festlegung der Entschädigung des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden

Beschluss (mit einer Enthaltung *):
Die Aufwandsentschädigung für den stell. Verbandsvorsitzenden gemäß § 11 der Verbandssatzung wird ab 01.07.2026 auf 350,00 Euro/Monat festgesetzt. Wenn die Grundgehälter der Besoldungsgruppe A einheitlich geändert werden, ist auch die Entschädigung des stellv. Verbandsvorsitzenden entsprechend anzuheben.

(* Der stellvertretende Verbandsvorsitzende Timo Wendel nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Diskussion und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil.)

 

TOP 06c   Festlegung der Sitzungsentschädigung

Mit Beschluss vom 15.07.2020 war für die Sitzungsperiode 2020 eine pauschale Sitzungsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro festgelegt worden. Seitens der Geschäftsführung wird vorgeschlagen, diese Entschädigung auf 40,00 Euro zu erhöhen.

Beschluss (einstimmig):
Ehrenamtliche Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als pauschale Abgeltung für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung oder ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro.

Selbstständig Tätige erhalten für die durch die Teilnahme an Sitzungen bedingte Zeitversäumnis eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40,00 Euro für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer. Dies gilt nicht für Sitzungen, die in der Zeit nach 18:00 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen stattfinden.


TOP 07     Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:
Die Verbandsversammlung genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung vom 11.03.2026.


TOP 8       Informationen/Anfragen

  • In der nächsten Sitzung wird das Ingenieurbüro PfK Ansbach zu Gast sein und die aktuellen Ergebnisse des Strukturkonzeptes vorstellen.
  • Im Herbst ist eine Besichtigung der Verbandsanlagen (Brunnen und Hochbehälter) mit den neuen Verbandsräten geplant.

Nächste Sitzungstermine

Die nächste planmäßig Sitzung des Zweckverbandes findet voraussichtlich am Donnerstag, 19.11.2026 um 17.00 Uhr im Rathaus Weisendorf statt.

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