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Keine Bekanntgaben
Gemäß der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO) werden der Gemeinschaftsvorsitzende und sein Stellvertreter auf die Dauer ihres gemeindlichen Amtes gewählt mit der Maßgabe, dass sie ihr Amt bis zum Amtsantritt der neu Gewählten ausüben (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 KommZG). Die Gemeinschaftsversammlung wählt in dieser Sitzung aus ihrer Mitte einen der beiden Ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden.
Die durchgeführte geheime Wahl brachte folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmzettel: 9
davon gültig: 9
davon ungültig: -
Auf Herrn Bürgermeister Jäkel entfielen 2 Stimmen, auf Herrn Bürgermeister Gotthardt 7 Stimmen. Damit war Herr Erster Bürgermeister Axel Gotthardt zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt. Er nahm auf Befragen die Wahl an und dankte für das Vertrauen.
Für das Amt des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden machten die Gemeinschaftsräte Vorschläge aus den Reihen der Gemeinschaftsversammlung. Stephan Schaub schlug Anja Willert vor. Der Vorschlag von Carina Geist lautete Jürgen Jäkel.
Die durchgeführte geheime Wahl brachte folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmzettel: 9
davon gültig: 9
davon ungültig: -
Auf Anja Willert entfielen 6 Stimmen, auf Jürgen Jäkel 3 Stimmen.
Damit war Anja Willert (Zweite Bürgermeisterin Heßdorf) zur stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt. Sie nahm auf Befragen die Wahl an, dankte für das Vertrauen und richtete einige Worte an das Gremium und die Bürger im Zuschauerraum:
„Wer mich kennt weiß, dass meine Wurzeln in Großenseebach liegen. Ich bin hier aufgewachsen und groß geworden, meine Eltern und meine zwei Brüder leben hier. Großenseebach wird immer einen hohen Stellenwert bei mir haben und Sie können sich sicher sein, dass die Interessen beider Mitgliedsgemeinden vertreten werde. Ich freue mich auf das Amt und auf eine gute Zusammenarbeit.“

Die bislang geltende Geschäftsordnung in der Fassung vom 23.09.2020 bedurfte einiger Anpassungen. Dies betraf neben einigen redaktionellen Änderungen vor allem die Bestimmungen, bzgl. der „Wertgrenze“ des VG-Vorsitzenden, also bis zu welchem Betrag er in eigener Zuständigkeit und ohne Beschluss der Gemeinschaftsversammlung z.B. Aufträge erteilen darf. Die Grenze lag bislang bei 7.500 Euro. Im Hinblick auf die Anpassungen der „Wertgrenzen“ der jeweiligen Ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden in den konstituierenden Gemeinderatssitzungen sollte eine solche Anpassung auch für den VG-Vorsitzenden erfolgen. Die Verwaltung schlug vor, den Wert auf 15.000 Euro anzuheben.
Beschluss (einstimmig):
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Geschäftsordnung in der Fassung vom 30.06.2026; die Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).
Der Rechnungsprüfungsausschuss bestand bisher aus 4 Mitgliedern, wobei jede Gemeinde zwei Vertreter stellte. Es wird vorgeschlagen, diese Regelung beizubehalten.
Beschluss (einstimmig):
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung; jede Gemeinde stellt zwei Vertreter.
Für den Ausschuss werden folgende Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung vorgeschlagen:
Gemeinde Heßdorf:
ordentliches Mitglied: Markus Windisch, Erich Biermann
Vertreter: Matthias Scholz
Gemeinde Großenseebach:
Ordentliches Mitglied: Claudia Doenitz, Stephan Schaub
Vertreter: Carina Geist
Beschluss (einstimmig):
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die vier vorgeschlagenen Personen als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.
Gemeinschaftsversammlungsrat Stephan Schaub schlug die Rätin Claudia Doenitz als Vorsitzende für den Rechnungsprüfungsausschuss vor.
Beschluss (einstimmig):
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, Claudia Doenitz als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.
Gemeinden können ihre Bürgermeister ohne besondere Prüfung als Standesbeamte bestellen, wenn sie ausschließlich Trauungen und Lebenspartnerschaften beurkunden. Diese Bestellung endet mit ihrer Amtszeit.
Da die Amtszeit von Jürgen Jäkel als (ehrenamtlicher) Erster Bürgermeister von Großenseebach am 30. April 2026 endete, war trotz seiner Wiederwahl (nun als hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde) eine neue Bestellung erforderlich. Der Gemeinderat Großenseebach hat in seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 beschlossen, Ersten Bürgermeister Jürgen Jäkel und Zweite Bürgermeisterin Julia Klöhn der VG Heßdorf als Eheschließungsstandesbeamte vorzuschlagen. Diese Bestellungen muss nun auch die Verwaltungsgemeinschaft formal beschließen.
Die Amtszeit Axel Gotthardt als Erstem Bürgermeister von Heßdorf läuft bis 2032, daher ist dort keine neue Bestellung nötig.
Beschluss (einstimmig):
Die Gemeinschaftsversammlung bestellt gemäß § 1 Abs. 1 AVPStG Herrn Erster Bürgermeister Jürgen Jäkel und Frau Zweite Bürgermeisterin Julia Klöhn auf jederzeitigen Widerruf zu Standesbeamten mit der Aufgabenbeschränkung „Vornahme von Eheschließungen – Begründung von Lebenspartnerschaften“.
Die Entschädigungsfragen der VG sind zwingend durch Satzung zu regeln. Ein entsprechender Satzungsentwurf liegt der Gemeinschaftsversammlung vor.
In der Wahlperiode 2014 – 2020 erhielt der Gemeinschaftsvorsitzende eine Entschädigung in Höhe von 812,89 Euro. Im Hinblick auf die allg. Lohn- und Preisentwicklung und auf die weiterhin wachsende Arbeitsbelastung des Gemeinschaftsvorsitzenden schlägt die Verwaltung vor, eine Entschädigung in Höhe von 850 Euro festzulegen.
Beschluss (einstimmig):
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden für seine Tätigkeit als Vorsitzender und als Leiter der Verwaltung auf 850 Euro festzusetzen. Diese Entschädigung nimmt an der allgemeinen Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst teil. Alle anfallenden Dienstfahrten sind hiermit abgegolten.
(Herr Gemeinschaftsvorsitzender Axel Gotthardt nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Diskussion und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil. Die Sitzungsleitung dieses Punktes übernahm die stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Anja Willert.)
In der Wahlperiode 2014 – 2020 erhielt der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende eine Entschädigung in Höhe von 30% des Gemeinschaftsvorsitzenden. Die Verwaltung schlägt vor, das beizubehalten.
Beschluss (einstimmig):
Die stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende erhält für ihre Tätigkeit als stellvertretende Vorsitzende und stellvertretende Leiterin der Verwaltung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 255 Euro. Diese Entschädigung nimmt an der allgemeinen Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst teil. In dieser Entschädigung sind alle anfallenden Dienstfahrten enthalten.
(Die stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Anja Willert nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Diskussion und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil.)
Die Sitzungsentschädigung war zuletzt mit Beschluss vom 24.06.2020 auf 40,00 Euro pro Sitzung festgelegt worden. Die Verwaltung schlägt vor, die Höhe des Sitzungsgeldes beizubehalten.
Beschluss (einstimmig):
Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit als pauschale Abgeltung für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung oder ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro.
Beschluss (einstimmig):
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).
Dem Standesamt der VG Heßdorf gehen in absehbarer Zeit zwei Standesbeamte verloren: Eine Kollegin scheidet mittelfristig aus dem Bereich aus, ein anderer Kollege geht Ende 2026 in Rente. Um einen Engpass wie 2019 zu vermeiden, sollten stets mindestens drei Standesbeamte bestellt sein.
Verwaltungsangestellte Angelika Hüller hat den vorgeschriebenen Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich absolviert. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat ihr eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt, da sie den normalerweise erforderlichen Beschäftigtenlehrgang II noch nicht abgeschlossen hat. Sobald diese Genehmigung erteilt ist, kann Frau Hüller zur Standesbeamtin bestellt werden, was angesichts der Personalsituation erforderlich ist.
Beschluss (einstimmig):
Frau Angelika Hüller wird -vorbehaltlich einer zu erteilenden Ausnahmegenehmigung der Fachaufsicht des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt- gemäß § 1 AVPStG zur Standesbeamtin des Standesamts der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf bestellt.
Keine Bekanntgaben
Die nächste planmäßig Sitzung der Gemeinschaftsversammlung findet voraussichtlich im 4. Quartal 2026 im Rathaus Heßdorf statt.
Großenseebach / Heßdorf: Axel Gotthardt leitet jetzt die VG
Nürnberger Nachrichten Plus (Bezahlschranke) vom 01.07.26



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