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Ortsansässige Vereine und Institutionen können grundsätzlich kostenfrei Beiträge Im Mitteilungsblatt der VG Heßdorf veröffentlichen. (Ausnahmen sind Beiträge zu kommerziell orientierten Veranstaltungen (Ticketverkauf). Diese sind nur als bezahlte Anzeigen im Anzeigenteil zulässig, die ausschließlich über die Anzeigenabteilung des Verlages gebucht werden können. Siehe dazu auch „Richtlinien Mitteilungsblatt“ weiter unten.)
Die Beträge werden im Online-Redaktionssystem (CMS) des Verlages gesammelt und ausschließlich dort von der Redaktion und später vom Verlag verarbeitet. (Bitte senden Sie keine Beiträge per E-Mail an die Redaktion; diese können nicht berücksichtigt werden.)
Dazu müssen sich die Einreicher von Beiträgen (i. d. R. die Schriftführer der Vereine) einmalig für das System registrieren und werden nach manueller Prüfung des Verlages durch diesen freigeschaltet. Dann pflegen sie ihre Beiträge (Text und Bilder) selbständig und rechtzeitig vor Redaktionsschluss dort ein und schicken sie rechtzeitig vor Redaktionsschluss ab. Nun wird der Beitrag von der Redaktion in der Verwaltung geprüft und danach zum Druck im Verlagshaus freigegeben.
Haben Sie Fragen zu Beiträgen im Mitteilungsblatt oder generell zum Heft und möchten die Redaktion erreichen? Dann schreiben Sie bitte an mitteilungsblatt@vg-hessdorf.de – wir helfen Ihnen gern weiter.
Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihre Frage schon in der nachfolgenden FAQ beantwortet wird:
Nein, wir in der Verwaltung können da nicht weiterhelfen. Nutzen Sie die „Passwort vergessen“-Funktion auf der Log-in-Seite.
Sobald Sie den Beitrag „versendet“ haben, können Sie ihn nicht mehr bearbeiten. Er liegt dann in der Redaktion vor, die ihn freigibt und dann an den Verlag zum Druck schickt. Dass die Redaktion den Beitrag bearbeitet (hat), erkennen Sie daran, dass Sie den Beitrag nicht mehr ändern können. Jedem Einreicher individuelle zu bestätigen, dass der Beitrag eingegangen ist, ist aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich. Der Aufwand dafür ist schlicht und einfach zu groß).
(Tipp: Kopieren Sie sich einen alten Beitrag und ändern Sie nur die aktuellen Daten, dann haben Sie weniger Arbeit beim Aufbau/Formatieren der Beiträge.)
Sobald Sie den Beitrag versendet haben, können Sie nichts mehr (direkt) daran ändern. Er liegt dann in der Redaktion. Stellen Sie sich Ihren Beitrag wie einen Staffelstab vor, der jeweils an die nächste Station weitergegeben wird.
Sie können allerdings im System einen Änderungsantrag für den Beitrag stellen, der dann bei der Redaktion anzeigt wird. Beschreiben Sie hier bitte kurz, prägnant und eindeutig, was wir ändern sollen. Etwa: „Ich habe mich beim Datum geirrt. Bitte ändern Sie den 12. Mai auf den 22. Mai“.
Alternativ können Sie den Beitrag neu verfassen. Dann stellen Sie aber bitte für den alten Beitrag einen Löschantrag, damit wir wissen, welcher der Beiträge nun veröffentlicht und welcher verworfen werden soll.
Achtung: Sobald wir Ihren Beitrag an den Verlag versendet haben, können auch wir nichts mehr daran ändern, weil auch wir nicht mehr an ihn herankommen. #staffelstab
Wichtig: Senden Sie Anfragen immer an das Funktionspostfach mitteilungsblatt@vg-hessdorf.de und nicht an personalisierte Adressen. Nur so ist sichergestellt, dass sie auch bei Abwesenheit von einzelnen Mitarbeitern der Redaktion rechtzeitig bearbeitet werden können!
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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